Stellplatz ist absetzbar
BFH-Machtwort zu doppelter Haushaltsführung
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind nicht nur die Mietkosten für die Zweitwohnung steuerlich geltend zu machen, sondern unter Umständen auch die Ausgaben für einen PKW-Stellplatz. Letztere fallen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unter die monatliche Werbungskostengrenze von 1.000 Euro.
(Bundesfina