Pressemitteilung -
Darf Kunst wirklich alles sagen oder zeigen?
Expertenrunde diskutiert über die Freiheit von Kunst, deren Möglichkeiten und Grenzen
Mannheim, 04. Dezember 2025 Die Kunstfreiheit ist im Grundgesetz verankert und wird als hohes, kulturelles Gut betrachtet. Warum wird sie dennoch immer wieder in Frage gestellt? Bedeutet die Freiheit künstlerischer Ausdrucksformen gleichzeitig Grenzenlosigkeit? Was darf, muss oder soll Kunst in der Gesellschaft leisten? Auf die Suche nach Antworten auf diese Fragen ging eine Expertenrunde aus den Bereichen Kunst und Recht in den Räumen des Mannheimer Kunstvereins. Zahlreiche Kunstliebhaberinnen und Kunstliebhaber waren der Einladung des Instituts für Kunst und Recht IFKUR e.V., und ARTIMA, der Kunstversicherung der Mannheimer, zur bereits dritten Veranstaltung der Reihe „KUNST HAT RECHT“ gefolgt.
„Die Kunstfreiheit ist im Grundgesetz relativ einfach formuliert: Kunst ist frei. Punkt. Aber darf sie wirklich alles? Schließlich zeigt die Geschichte eine ganze Reihe an Diskussionen.“, eröffnete Dr. Nicolai B. Kemle, Vorstand des Instituts für Kunst und Recht IFKUR e.V., den Abend und umriss damit zugleich das Spannungsfeld, in dem sich der Diskurs bewegte. Die Künstlerin Nessi Nezilla machte deutlich, was nach ihrer Auffassung Kunst für die Gesellschaft leisten soll. „Kunst fängt im Kopf des Künstlers an, die Interpretation erfolgt im Außen. Es gehört aber auch zu unserer Aufgabe als Künstler, den Diskurs zu befeuern und Themen anzusprechen, die unbequem sind“, erläuterte die Künstlerin und ergänzte, „aber wenn nicht wir, wer dann? Im Grunde ist es auch ein Privileg.“
Dass die Grenze zwischen der künstlerischen Freiheit und der Freiheit des Einzelnen sowohl sehr unmissverständlich und klar, als auch zu Weilen Auslegungssache sein kann, erläuterte Dr. Nicolai B. Kemle den Anwesenden: „Einschränkungen erfährt die Kunstfreiheit durch die Rechte anderer. Das Recht am eigenen Bild, der Jugendschutz und nicht zu vergessen die Religion. Die Frage der Kunstfreiheit wird jedoch auch vorgeprägt durch Moral, die eigene Haltung und viele weitere Faktoren.“ Die Überlegungen, die sich dadurch für Kunstschaffende wie -ausstellende ergeben, fasste Yvonne Vogel, Geschäftsführerin Port25 Raum für Gegenwartskunst, zusammen: „Die Antwort auf die Frage, ist Kunst wirklich frei, ist schwer zu beantworten. An erster Stelle steht das Gefühl und die Ästhetik. Die Frage, ob sie frei ist, dies oder jenes zu sagen, steht erst an zweiter Stelle.“
Auch die Zwischenfragen der anwesenden Kunstliebhaberinnern und Kunstliebhabern machten deutlich, dass das Thema Kunstfreiheit durchaus Kontroversen bietet. Während manche der Anwesenden sich für Kunstschaffende einen größeren Schaffensspielraum wünschten, sahen andere die Grenzen des Sagbaren bereits erreicht. In einem waren sich jedoch sowohl Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer wie auch Gäste einig: Die Frage „was darf Kunst“ hat, obwohl sie gestellt wird seit Kunst existiert, nichts an Aktualität und Relevanz eingebüßt.
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Über die Mannheimer Versicherung AG
Gegründet 1879 als reiner Transportversicherer ist die Mannheimer Versicherung AG heute spezialisiert auf individuelle Versicherungslösungen für anspruchsvolle Privatkunden und mittelständische Firmenkunden.
Für ihre speziellen Zielgruppen hat sie hochqualitative Markenprodukte entwickelt, u.a. ARTIMA für Kunst und Kunstsammler, BELMOT für Oldtimerbesitzer und I’M SOUND für Sound-Equipment. Mit ihrer Marke SINFONIMA ist die Mannheimer einer der führenden Musikinstrumentenversicherer und für das umfassende Versicherungskonzept VALORIMA haben sich etwa die Hälfte der Juweliere in Deutschland entschieden.
Die Mannheimer Versicherung AG erzielte im Geschäftsjahr 2024 Beitragseinnahmen von 472,6 Mio. Euro und betreute rund 811.000 Versicherungsverträge. Sie beschäftigte 2024 im Durchschnitt 694 Mitarbeiter (Stand 31.12.2024). Seit 2012 ist die Mannheimer Versicherung Teil des Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit.