Direkt zum Inhalt springen
Anna Egger, Dr. Nicolai B. Kemle und Stefanie Lippe-Schaal (v.l.n.r.) diskutieren in der BEHNCKE GALLERY

Pressemitteilung -

Über Kunst lässt sich vortrefflich streiten

Expertenrunde beleuchtet Heirat, Scheidung und Erbe im Kontext von Kunst- und Vermögensrecht

München/Mannheim, 11. Juli 2025 Der künstlerische Wert von Bildern und Skulpturen war schon häufig Anlass für hitzige Diskussionen. Was aber, wenn es das Kunstwerk selbst ist, dass zum Auslöser für Streitigkeiten wird. Insbesondere Heirat, Scheidung und Erbe spielen hier immer wieder eine zentrale Rolle, denn Kunst ist auch Vermögen. Unter diesem Thema diskutierte eine Expertenrunde aus den Bereichen Kunst und Recht in den Räumen der BEHNCKE GALLERY. Zahlreiche Kunstliebhaberinnen und -liebhaber waren der Einladung des Instituts für Kunst und Recht IFKUR e. V. und ARTIMA, der Kunstversicherung der Mannheimer Versicherung, zur ersten Auflage der Diskussionsreihe „KUNST HAT RECHT“ in München gefolgt.

„Der Wert der Kunst ist individuell“, eröffnete Dr. Nicolai B. Kemle, Kunstrechtexperte und Vorstand des Instituts für Kunst und Recht IFKUR e. V., die Diskussion und beschrieb damit die Problematik des Themas. Denn Kunst habe immer einen materiellen und einen ideellen Wert, so Kemle weiter. Neben dem Kunstrechtsexperten nahmen Stefanie Lippe-Schaal, Kunsthistorikerin und Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter sowie qualifizierter Kunstsachverständiger e. V., sowie Anna Egger, Rechtsanwältin bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz, an dem vielschichtigen Diskurs teil. Dieser sollte schnell offenlegen, dass Streitfälle dieser Art durchaus komplex sein können.

Wie sich ein Marktpreis für ein Kunstwerk zusammensetzt, erläuterte Stefanie Lippe-Schaal. Ausschlagegebend seien viele unterschiedliche Faktoren, unter anderem Künstler, Zustand und Provenienz. „Aber, der Wert der Kunst ändert sich ständig.“ Rechtsanwältin Anne Egger gab Einblicke in ihre tägliche Arbeit: „Entscheidend bei der Bewertung von Kunst sind Bewertungszeitpunkt, Anlass und Ziel.“ Dass sich hieraus jedoch auch Herausforderungen für alle Beteiligten ergeben können, wurde in den Worten der Expertin für Erb-, Steuer- und Stiftungsrecht ebenfalls deutlich.

Zum Ende der Diskussion bot sich den Gästen in der BEHNCKE GALLERY die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen oder eigene Erfahrungen einzubringen. Auch hier wurde deutlich, dass der emotionale Stellenwert, der einem Kunstwerks beigemessen wird, oft viel ausschlaggebender ist als dessen künstlerischer oder materieller Wert.

Kategorien


Über die Mannheimer Versicherung AG

Gegründet 1879 als reiner Transportversicherer ist die Mannheimer Versicherung AG heute spezialisiert auf individuelle Versicherungslösungen für anspruchsvolle Privatkunden und mittelständische Firmenkunden.

Für ihre speziellen Zielgruppen hat sie hochqualitative Markenprodukte entwickelt, u.a. ARTIMA für Kunst und Kunstsammler, BELMOT für Oldtimerbesitzer und I’M SOUND für Sound-Equipment. Mit ihrer Marke SINFONIMA ist die Mannheimer einer der führenden Musikinstrumentenversicherer und für das umfassende Versicherungskonzept VALORIMA haben sich etwa die Hälfte der Juweliere in Deutschland entschieden.

Die Mannheimer Versicherung AG erzielte im Geschäftsjahr 2024 Beitragseinnahmen von 472,6 Mio. Euro und betreute rund 811.000 Versicherungsverträge. Sie beschäftigte 2024 im Durchschnitt 694 Mitarbeiter (Stand 31.12.2024). Seit 2012 ist die Mannheimer Versicherung Teil des Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit.

Kontakt

  • ARTIMA_Kunst ist Vermögen.jpg
    Lizenz:
    Nutzung in Medien
    Dateiformat:
    .jpg
    Copyright:
    Mannheimer Versicherung
    Dateigröße:
    1356 x 892, 242 KB
    Download
  • Pressemitteilung Kunst ist Vermögen München
    Lizenz:
    Nutzung in Medien
    Dateiformat:
    .pdf
    Download