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Betriebliche Altersversorgung: Chancen durch höhere Beitragsbemessungsgrenzen
(Dezember 2025) Zum Jahreswechsel stehen wieder Anpassungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen an. Was auf den ersten Blick vor allem nach höheren Abgaben aussieht, eröffnet auch neue Spielräume für die betriebliche Altersversorgung (bAV).
Eine bAV bedeutet für Beschäftigte eine zusätzliche Altersrente, die durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse während der Ansparphase besonders attraktiv wird. Arbeitgeber wiederum gewinnen deutliche Vorteile bei der Mitarbeiterbindung und im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Die Beiträge zur bAV verursachen im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung weniger Lohnnebenkosten und können zudem als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zum 1. Januar 2026 steigt auch der Rahmen für steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge in Direktversicherungen und Pensionskassen. Konkret bedeutet dies, dass Vorsorgewillige ab dem kommenden Jahr höhere Summen steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge investieren können. Der sozialabgabenfreie Höchstbetrag klettert auf 338 Euro pro Monat, was einem Jahresbetrag von 4.056 Euro entspricht. Steuerfrei können sogar bis zu 676 Euro monatlich, also 8.112 Euro jährlich, aufgewendet werden.
Diese neuen Grenzen bieten eine attraktive Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge aufzustocken. Wer bisher noch keine Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung abgeschlossen hat, sollte nicht zögern. Die steuerfreie Grenze gilt als Jahresgrenze. Daher kann bereits im Dezember mit dem neuen monatlichen Höchstbeitrag von 676 Euro gestartet werden, um das Maximum für das kommende Jahr herauszuholen.
Aber auch für diejenigen, die eine betriebliche Altersversorgung haben und bereits die aktuellen Höchstbeträge nutzen, ergeben sich Vorteile. Bestehende Verträge können ab 2026 auf den neuen geförderten Beitrag aufgestockt werden, um die Förderung zu optimieren.
Für den Fall, dass der maximale Förderbetrag in einem bestehenden bAV-Vertrag noch nicht ausgeschöpft wird, bieten viele Verträge von SIGNAL IDUNA eine flexible Zuzahlungsmöglichkeit. So lässt sich mit einem einmaligen Betrag der Vertrag noch bis zur aktuell gültigen, maximalen Förderhöhe aufstocken.
Um keine jährliche Anpassung zu verpassen, empfiehlt SIGNAL IDUNA, in den bAV-Vertrag eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenzen-Dynamik (BBG-Dynamik) einzuschließen. Diese sorgt dafür, dass immer die optimale Förderung genutzt wird, ohne dass man selbst aktiv werden muss. Sollte es in einem Jahr mal keine Erhöhung geben, ändert sich am Beitrag nichts.
Die späteren Rentenleistungen sind zwar steuerpflichtig, und es können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Allerdings ist die steuerliche Belastung im Ruhestand in der Regel deutlich geringer als während des aktiven Berufslebens. Zudem profitieren Betriebsrentner von Freibetrags- und Freigrenzenregelungen, die die Abgabenlast weiter senken können.
Die betriebliche Altersversorgung ist ein langfristiges Projekt, bei dem der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle für die Höhe der späteren Leistungen spielt. Ein frühzeitiger Beginn und die konsequente Nutzung der Fördermöglichkeiten werden sich im Alter deutlich auszahlen.