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Auch die Reise- und Impfberatung gehört zu den Assistance-Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung. Foto: Benito Barajas/SIGNAL IDUNA
Auch die Reise- und Impfberatung gehört zu den Assistance-Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung. Foto: Benito Barajas/SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Betriebliche Krankenversicherung: Assistance-Leistungen als Wettbewerbsvorteil

(Februar 2025) Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gewinnt als attraktives Angebot für Mitarbeitende im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte zunehmend an Bedeutung. Neben den klassischen Leistungen der Gesundheitsvorsorge überzeugen insbesondere die sogenannten Assistance-Leistungen mit konkreten Hilfestellungen im Alltag. Arbeitgeber profitieren so von einem effektiven Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung.

Mit den kostenfreien Assistance-Leistungen aus der bKV-Produktlinie „+“ von SIGNAL IDUNA erhalten Versicherte umfangreiche Gesundheitsservices rund um die Uhr und an jedem Tag im Jahr.

Mit dem Arzttermin-Service finden Versicherte schnell und unkompliziert den passenden Arzttermin – auch bei Fachärzten. Die Videoberatung ermöglicht schnelle und professionelle medizinische Hilfe von zu Hause aus. Die Pflege-Assistance unterstützt bei der Organisation und Koordination von Pflegeleistungen – schnell, kompetent und zuverlässig. Auch eine psychologische Erstberatung ist in den Assistance-Leistungen enthalten. Die Reise- und Impfberatung begleitet Versicherte auf Reisen in der ganzen Welt.

Arbeitgeberattraktivität steigern

Bei SIGNAL IDUNA können Arbeitgeber schon ab drei Angestellten mit einem Kollektivvertrag über die bKV ihre Mitarbeitenden von einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge profitieren lassen. Bei den Budget-Varianten GesundAKTIV+, GesundAGIL+ und GesundVITAL+ sind Budgethöhen zwischen 300 und 1.500 Euro möglich – gestaffelt in 300 Euro-Schritten. Immer inklusive sind die Assistance-Leistungen.

Eine betriebliche Krankenversicherung bKV steigert merklich die Arbeitgeberattraktivität. So können nicht nur Fachkräfte gewonnen, sondern auch Mitarbeitende langfristig gebunden werden. Versicherte können gegen eigenen Beitrag den Versicherungsschutz für sich und ihre Angehörigen um weitere Leistungsbausteine erweitern. Beschäftigte, die ihren Arbeitgeber oder in den Ruhestand wechseln, müssen nicht auf den Versicherungsschutz verzichten. Sie können in die arbeitnehmerfinanzierte Variante der bKV wechseln. Das gilt auch, wenn der Betrieb die bKV nicht fortführen möchte.

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