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Eigeninitiative wird immer wichtiger, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Foto: Logan Weaver/unsplash.com

Blog-Eintrag -

Betriebsrente und Privatpolice: Zwei Wege aus der Versorgungslücke

(April 2026) Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten von uns den gewohnten Lebensstandard im Alter nicht sichern können. Für einen auskömmlichen Ruhestand ist es daher notwendig, zusätzlich vorzusorgen.

SIGNAL IDUNA stellt kurz zwei mögliche Wege vor, um diese Versorgungslücke zu schließen: die private Vorsorge und die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Bei der privaten Altersvorsorge werden die Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen gezahlt. Das bedeutet einen höheren finanziellen Aufwand während der Ansparphase als bei der bAV. Im Gegenzug bietet dieses Modell ein hohes Maß an Flexibilität. Verträge lassen sich oft an die Lebensumstände anpassen, beleihen oder kündigen. Ein steuerlicher Vorteil entsteht bei der Auszahlung: Bei einer lebenslangen Rente wird nur der Ertragsanteil besteuert. Sozialversicherungsbeiträge fallen für Pflichtmitglieder in der Krankenversicherung der Rentner nicht an.

Die bAV nutzt dagegen die Möglichkeit zur steuerfreien Beitragszahlung über den Arbeitgeber als Hebel. Macht ein Arbeitnehmer von seinem Recht auf Entgeltumwandlung Gebrauch, fließen die Beiträge direkt vom Bruttogehalt in einen Vorsorgevertrag. Durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis sinkt der Nettoaufwand für den Arbeitnehmer deutlich. 2026 können so monatlich bis zu 338 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in eine bAV investiert werden. Steuern und Sozialabgaben werden erst bei der Auszahlung im Alter fällig. Allerdings gibt es während der Auszahlungsphase hohe Freibeträge in der Sozialversicherung. Dies entlastet die Betriebsrentnerinnen und -rentner deutlich.

Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Unternehmen übrigens verpflichtet, ihre Ersparnis bei den Sozialabgaben als Zuschuss von in der Regel 15 Prozent an die Beschäftigten weiterzugeben. Der Gesetzgeber schützt darüber hinaus das Versorgungsziel – nämlich die Versorgung im Alter, indem er sicherstellt, dass die Mittel für die spätere Rente erhalten bleiben. Daher ist eine vorzeitige Auszahlung grundsätzlich eine ausgeschlossen, um das Vermögen für die Rente zu sichern. Es ist zwar möglich, seinen Vertrag vorzeitig zu kündigen. Allerdings wird dieser dann zumeist nur beitragsfrei gestellt, das angesparte Kapital aber nicht ausgezahlt."

Die entscheidende Frage ist also nicht, ob man zusätzlich vorsorgt, sondern wie. Die beste Lösung liegt in einer bewussten Entscheidung. Sie sollte persönliche Prioritäten wie Sicherheit, Flexibilität und den gewünschten Grad an Eigenverantwortung berücksichtigen. Hier helfen Dienstleister wie SIGNAL IDUNA mit Know-how und geeigneten Produkten.

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