Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Die Pandemie ist noch nicht vorbei
Die Universitätsmedizin benötigt auch weiterhin einen flexiblen Instrumentenkasten, um sich bei steigenden Infektionszahlen um ihre Patientinnen und Patienten sowie um ihre Mitarbeitenden kümmern zu können. Daneben gehören aus Sicht der Deutschen Hochschulmedizin vor allem die Verlängerung der Abweichungsverordnung zur Ärztlichen Approbationsordnung sowie Regelungen zur Sicherung der wirtschaftlic