Berufsunfähigkeit: Frühere Leistung, mehr Schutz. Zurich erweitert Leistungsumfang
Stärkerer Schutz im Ernstfall: Zurich erweitert Berufsunfähigkeitsversicherung zum 1. Juli 2026
Stärkerer Schutz im Ernstfall: Zurich erweitert Berufsunfähigkeitsversicherung zum 1. Juli 2026
Risiko Berufsunfähigkeit: Arbeitgeber können ihre Mitarbeitenden neben der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auch gezielt gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern. Der Versicherer Zurich bietet hierfür verschiedene Lösungen an: Der Schutz kann entweder als Zusatzversicherung innerhalb der bAV oder als eigenständiger Vertrag gestaltet werden.
„Gerade in unsicheren Zeiten bleibt die BU-Versicherung ein zentraler Baustein der Vorsorge. Wenn das Geld knapp wird, ist das oft mit Sorgen verbunden – aber der Schutz muss nicht verloren gehen. Unsere Empfehlung: Beitragsstundung. Sie schafft kurzfristig Entlastung und sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz bestehen bleibt“, betont Rüdiger Feilen von der Zurich Versicherung.
Die Zurich Versicherung erweitert ihr Angebot im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Dienstunfähigkeitsabsicherung.
Köln, 17. Juli 2024: Neuer Job, viele Fragen. Eine davon lautet: Muss ich meinem Berufsunfähigkeitsversicherer mitteilen, dass ich einen neuen Job habe? Die Antwort ist beruhigend: Nein.
Ein Jobwechsel erfordert keine Mitteilung an den Berufsunfähigkeitsversicherer. Solange im Vertrag keine anderslautenden Regelungen enthalten sind, bleiben der Versicherungsschutz und der Beitrag auch bei eine
Mit stark reduzierten Risiko- und Gesundheitsfragen bietet die Zurich Gruppe Deutschland ab sofort verbesserte Konditionen an, um Mitarbeitende eines Unternehmens wirksamer gegen die Risiken der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern.