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© georgerudy − stock.adobe.com
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Pressemitteilung -

Muster-Vereinbarung für Ärztliches Direktorat zum Download

Arbeitsgruppe „Ärztliches Direktorat“ der ÄKWL

Ärztliche Direktorinnen und Direktoren müssen als Schnittstelle zwischen Medizin und Administration die Interessen von Patientinnen und Patienten vertreten – und das in einer für die Krankenhäuser zunehmend schwierigen Zeit, die von großem wirtschaftlichem Druck geprägt ist. Im ärztlichen Arbeitsalltag mit zunehmender Arbeitsdichte, Personalknappheit und ausufernden Dokumentationspflichten sind Ärztliche Direktorinnen und Direktoren zudem als moderierendes Bindeglied zwischen Geschäftsführung und Ärzteschaft gefragt.

Die Arbeitsgruppe „Ärztliches Direktorat“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat sich im vergangenen Jahr nicht nur mit einem Fortbildungsseminar an künftige Ärztliche Direktorinnen und Direktoren gewandt. Mit einer Muster-Vereinbarung für ein Ärztliches Direktorat unterstützt die Ärztekammer jetzt Chefärztinnen und Chefärzte, die eine solche Tätigkeit ins Auge fassen: Die in Zusammenarbeit mit Dr. jur. Tobias Scholl-Eickmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, entwickelte Vereinbarung enthält einen beispielhaften Vertragstext. Hinzu kommen zahlreiche Erläuterungen und Hinweise, wo in Vereinbarungen mit dem Krankenhausträger über Rechte und Pflichten besondere Aufmerksamkeit angebracht sein sollte, um soweit wie möglich Rechtssicherheit zu erhalten.

Der Text ist für Interessierte auf der Homepage der Ärztekammer zum Download verfügbar: https://www.aekwl.de/fuer-aerz...

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