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Kategorien: organspende

  • ÄKWL setzt sich weiterhin für die Widerspruchslösung ein

    Die Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt die Initiative der NRW-Landesregierung zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern hat Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundesrat eingebracht. Demnach sollen zukünftig alle volljährigen Menschen grundsätzlich als Organspender gelten, sofern sie dem nicht widersprechen.

  • Tag der Organspende: Mut zur Entscheidung

    Immer noch warten 8100 Menschen in Deutschland auf eine Organspende. Zum alljährlichen Tag der Organspende, der am 7. Juni begangen wird, fordert die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) dazu auf, sich für eine Organspende zu entscheiden und somit Solidarität mit den schwerkranken Menschen zu zeigen.

  • Kammerpräsident Gehle spricht von einem „umfassenden Versorgungsversprechen“

    Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) will sich zukünftig dafür einsetzen, dass die Politik vermehrt sozialpolitische Aspekte der Gesundheitsversorgung beachtet und sich auch stärker um ethische Fragen der Gesundheitsversorgung kümmert. „In diesen Bereichen ist es dringend notwendig, dass die kommende Bundesregierung endlich zu Entscheidungen kommt, egal wer dann am politischen Ruder ist“.

  • ÄKWL: Jetzt muss endlich der Weg für die Widerspruchslösung freigemacht werden

    Am morgigen Donnerstag wird das Land Nordrhein-Westfalen im Bundesrat eine Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende einbringen. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) unterstützt diesen Vorstoß von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, nach dem jeder Mensch grundsätzlich ein Organspender sein soll, es sei denn, er habe seinen Widerspruch hierzu hinterlegt.

  • Kammer: „Wir brauchen die Widerspruchslösung!“

    Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) plädiert anlässlich der Einrichtung eines bundesweiten Organspende-Registers weiterhin für die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Die derzeit geltende Entscheidungslösung hat nach Ansicht der Kammerversammlung der ÄKWL in keiner Weise zu einer Erhöhung der Organspendezahlen beigetragen.