Pressemitteilung -
ÄKWL setzt sich weiterhin für die Widerspruchslösung ein
Kammer begrüßt Landes-Initiative zur Organspende
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) begrüßt die Initiative der NRW-Landesregierung zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern hat Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundesrat eingebracht. Demnach sollen zukünftig alle volljährigen Menschen grundsätzlich als Organspender gelten, sofern sie dem nicht widersprechen.
„Die Steigerung der Organspendezahlen ist dringend notwendig. Sie war, ist und bleibt ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen der Ärztekammer“, betonen ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle und Ehrenpräsident Prof. Dr. Theodor Windhorst, der auch Transplantationsbeauftragter der Kammer ist. Denn das bisherige System der Entscheidungslösung habe trotz vieler Nachbesserungen wie Überkreuz-Lebendspenden bisher nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt.
In Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) insgesamt 495 Organe von 168 Menschen gespendet. Die Spendenbereitschaft lag mit 9,3 Spendern pro Million Einwohner weiterhin deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 11,4.
„Derzeit warten weiterhin über 8000 Schwerstkranke in unserem Land auf ein lebensrettendes Organ, allein in NRW sind es etwa 1.800“, so Gehle und Windhorst. Es sei ein „gesundheitspolitisches Unding, dass Deutschland bei dem Thema Organspende immer noch ein Organ-Importland ist“, kritisieren beide. Jetzt müsse endlich der Weg für die Widerspruchslösung freigemacht werden, bei der jeder Mensch als möglicher Organspender gelte, der sich zuvor nicht aktiv gegen eine Spende ausgesprochen hat.
„Dabei ist es keinesfalls zu kritisieren, wenn sich jemand entscheidet, dass er seine Organe nicht spenden möchte“, verdeutlicht Dr. Gehle. „Aber es ist nötig und auch zumutbar, dass sich jeder Mensch zumindest einmal im Leben mit dieser wichtigen Frage auseinandersetzt und seinen Willen auch dokumentiert“, fordert Prof. Windhorst. Von der Widerspruchslösung, so die Kammer-Vertreter weiter, profitierten auch die Angehörigen eines möglichen Spenders oder Spenderin. Ihnen werde in einer ohnehin hoch belastenden Situation des Todes eines Angehörigen nicht auch noch eine Entscheidung über eine Organspende abverlangt.
Das Leid der Patientinnen und Patienten, die auf der Warteliste für ein neues Spenderorgan stehen, sei alarmierend hoch. Das kann die Gesellschaft nach Meinung von Gehle und Windhorst nicht länger ausblenden. „Das Thema geht jeden und jede Einzelne an. Denn jeder Mensch kann einmal auf ein Spenderorgan angewiesen sein.“ Deshalb müsse sich die Gesellschaft und jeder Einzelne mit dem Thema Organspende auseinandersetzen. Etwaige Ängste dabei gelte es abzubauen. Die Hirntod-Diagnostik sei nach wie vor ein sicheres, transparentes sowie wissenschaftlich basiertes System. Die Menschen müssten keine Angst vor etwaigem Missbrauch haben.
Themen
Kategorien
Gute Medizin braucht ärztliche Qualität.
#Kammerkann