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apoBank‑Stiftung veröffentlicht Bericht 2025: Förderbedarf steigt – Zustiftungen machen mehr möglich
Weltweit stehen immer weniger Fördermittel für gemeinnützige Projekte zur Verfügung – ein Trend, der viele Organisationen unter Druck setzt. Entsprechend stieg 2025 die Zahl der bei der apoBank‑Stiftung eingereichten Förderanträge um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dank der Erhöhung des Kapitalstocks um drei Millionen Euro durch eine Zustiftung der apoBank standen rund 20 Prozent mehr Fördermittel zur Verfügung. Insgesamt konnten 69 Projekte sowie das mehrjährige Schulprojekt in Sambia mit rund 410.000 Euro unterstützt werden.
„Die finanziellen Engpässe bei den gemeinnützigen Organisationen sind deutlich spürbar – noch nie haben wir so viele Anträge innerhalb eines Jahres erhalten“, sagt Matthias Schellenberg, Vorstandsvorsitzender der apoBank und der apoBank‑Stiftung. „Die geopolitischen Krisen verschärfen die Lage und die Versorgung der Menschen vielerorts, gleichzeitig kürzen Staaten Mittel für Entwicklungshilfe, und sozialmedizinischen Initiativen fehlt es an Geld für die Einsätze. Doch gerade diejenigen, die sich tagtäglich für eine bessere Gesundheitsversorgung engagieren – oft ehrenamtlich und unter schwierigen Bedingungen – verdienen nicht nur unseren Respekt, sondern auch konkrete Unterstützung.“
Zustiftung stärkt Unterstützung für Gesundheitsprojekte
Um diesen wachsenden Bedarf auch künftig verlässlich zu unterstützen, setzt die apoBank‑Stiftung verstärkt auf Zustiftungen. Sie bieten engagierten Menschen die Möglichkeit, sich langfristig für bessere Gesundheitsversorgung einzusetzen, ohne eine eigene Stiftung gründen zu müssen. Das eingebrachte Kapital fließt dauerhaft in den Vermögensstock der Stiftung und stärkt so nachhaltig ihre Förderkraft: Die Erträge kommen direkt und ohne zusätzliche Kosten den Projekten zugute. Zustiftungen sind bereits ab 1.000 Euro möglich und haben zudem einen attraktiven steuerlichen Rahmen: Sie können – anders als Spenden – über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu einer Million Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Förderung nach festen Kriterien
Die apoBank-Stiftung vergibt Fördermittel nach festen Kriterien und prüft eingehende Anträge drei Mal jährlich zum 15. März, 15. Juli und 15. November. Grundlage sind eine einschlägige Projektbeschreibung, ein Kostenplan sowie Angaben zum zeitlichen Ablauf; bewertet werden insbesondere Nutzen, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und in welchem Maß es den Anspruch der Hilfe zur Selbsthilfe erfüllt.
Unterstützung für die Stiftungsarbeit ist auch über Spenden, die unmittelbar in Projekte fließen, möglich. Der vorliegende Bericht 2025 gibt einen Einblick in die vielfältige Arbeit der apoBank-Stiftung und ausgewählte Förderprojekte weltweit und in Deutschland. Details zu den Fördermaßnahmen, Projekten und Rahmenbedingungen finden sich auch auf den Internetseiten der Stiftung.