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Beitragsmythen – Teil 2: „Wenn ich keinen Fernseher habe, kann ich den Rundfunkbeitrag abmelden, oder?“
Wer keinen Fernseher oder kein Radio hat, muss den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, da dieser für Empfangsgeräte anfällt? Wir nehmen diesen Mythos einmal unter die Lupe und erklären, woher er stammt und ob noch etwas Wahres dran ist.
„Wenn ich keine Empfangsgeräte habe, muss ich den Rundfunkbeitrag nicht zahlen.“
Dieser Glaube hält sich hartnäckig, ist jedoch spätestens seit 2013 vollkommen falsch. Denn damals wurde zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von einer gerätebezogenen Gebühr, wobei jedes Empfangsgerät anzumelden war, auf eine wohnungsbezogene Abgabe – den Rundfunkbeitrag – umgestellt. Seitdem ist es irrelevant, ob und wie viele Empfangsgeräte – dazu zählen neben Radio und Fernseher auch Smartphones, Tablets, Computer u. v. m. – in Ihrem Haushalt vorhanden sind und ob Sie die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen. Es gilt: Pro Wohnung fällt grundsätzlich einmal der Rundfunkbeitrag an.
Somit muss jede Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag angemeldet werden. Eine Zahlung des Rundfunkbeitrags kann jedoch in einigen Ausnahmefällen entfallen, etwa wenn man Sozialleistungen bezieht oder bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen. Auch können Sie Ihre Nebenwohnung vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Ebenso kann unter gewissen Voraussetzungen die Abmeldung einer Wohnung infrage kommen, beispielsweise wenn sie aufgegeben wird aufgrund des Umzugs in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder in eine andere Wohnung, in der bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Wichtig: Eine Befreiung – sei es aus sozialen Gründen oder für eine Nebenwohnung – erfolgt nicht automatisch. Bitte stellen Sie hierfür einen Antrag und fügen Sie entsprechende Nachweise bei. Welche das sind und wie Sie den jeweiligen Antrag korrekt stellen, erklären Ihnen unsere Fachleute in ausführlichen Interviews:
Video: Unter diesen Bedingungen können Sie Ihre Wohnung vom Rundfunkbeitrag abmelden.
Sie möchten mehr Details erfahren, wann Sie Ihre Wohnung vom Rundfunkbeitrag abmelden können? Alles was Sie wissen müssen, erklären wir Ihnen in unserem Servicebeitrag.
- Der Rundfunkbeitrag fällt pro Wohnung an, unabhängig davon, wie viele Personen darin leben oder ob Empfangsgeräte vorhanden sind und genutzt werden.
- Der Verzicht auf die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder das Fehlen von Empfangsgeräten jeglicher Art stellt keine Voraussetzung für eine Befreiung oder Abmeldung vom Rundfunkbeitrag dar.
- Eine Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn man soziale Leistungen wie das Bürgergeld bezieht oder bei bestimmten körperlichen Einschränkungen.
- Die Abmeldung einer Wohnung ist möglich, wenn sie aufgegeben wird, beispielsweise bei einem Umzug zu einer anderen beitragszahlenden Person oder in eine stationäre Pflegeeinrichtung.