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Beitragsmythen – Teil 1: „Ich kann den Rundfunkbeitrag monatlich zahlen, oder?“
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat. Aber kann man ihn deshalb auch monatlich an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen? Wir werfen einen Blick auf die gesetzlichen Regelungen und erklären Ihnen, welche Zahlungsweisen es gibt.
„Ich kann den Rundfunkbeitrag auch monatlich zahlen.“
Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich geregelt und grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Monaten zu zahlen (gesetzlicher Zahlungsrhythmus). Eine monatliche Zahlung ist nicht vorgesehen. Kurzum: Diese Aussage ist falsch.
So berechnen sich Ihre individuellen Zahlungstermine
Ihre Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem Sie erstmals Inhaberin oder Inhaber einer Wohnung in Deutschland sind. Jeweils in der Mitte eines Dreimonatszeitraums müssen Sie die Rundfunkbeiträge für diese drei Monate auf einmal überweisen. Alternativ können Sie den Rundfunkbeitrag auch für jeweils einen bestimmten Zeitraum im Voraus zahlen. Aus den folgenden Zahlungsrhythmen können Sie wählen:
- gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von drei Monaten
- vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate
- halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate
- jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate
Ein Beispiel für den gesetzlichen Zahlungsrhythmus in der Mitte von drei Monaten: Wenn Sie ab dem 1. Januar erstmalig Inhaber oder Inhaberin einer Wohnung sind, müssen Sie zum 15. Februar Ihre Rundfunkbeiträge für die Monate Januar, Februar und März zahlen. Die weiteren Zahlungstermine folgen dann jeweils zum 15. Mai, August und November – also im Abstand von drei Monaten. Im nächsten Jahr wiederholen sie sich.
Tipp: Wenn Sie bislang den Rundfunkbeitrag jeweils zu Ihrem nächsten Zahlungstermin per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag entrichten, erhalten Sie künftig keine schriftlichen Aufforderungen zur Zahlung vorab. Schrittweise werden alle Beitragszahlenden, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, auf die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung umgestellt. Diese teilt Ihnen einmalig Ihre Zahlungstermine nach dem zuvor genannten Muster mit. Die Verantwortung für die termingerechte Zahlung liegt bei Ihnen.
Video: Beachten Sie dies, wenn Sie eine Einmalzahlungsaufforderung erhalten haben
Sie wollen mehr über die Einmalzahlungsaufforderung erfahren? Hier erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen!
- Die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist gesetzlich geregelt.
- Zahlen müssen Sie ihn jeweils zum 15. Kalendertag des mittleren Monats eines Dreimonatszeitraums, immer für drei Monaten auf einmal.
- Eine monatliche Zahlung des Rundfunkbeitrags ist gesetzlich nicht vorgesehen.
- Auf Wunsch können Sie abweichende Formen der Vorauszahlung vereinbaren.