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Mit KI ein Testament erstellen - ist das rechtssicher?

Pressemitteilung -

Mit KI ein Testament erstellen - ist das rechtssicher?

Tools mit künstlicher Intelligenz versprechen eine schnelle und kostengünstige Unterstützung bei der Testamentserstellung. Doch weiß eine KI, worauf es im Testament ankommt? Kann sie die Expertise eines erfahrenen Rechtsanwalts ersetzen? CDR Legal, eine auf Erbrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, beleuchtet, was bei der Erstellung eines Testaments zu beachten ist und welche Risiken dabei entstehen können.

Künstliche Intelligenz soll das Leben erleichtern: Gilt das auch, wenn man seinen Nachlass individuell regeln möchte? Wer den Prompt „Erstelle mir mein Testament“ in eine KI-Chatmaske eingibt, erhält eine schnelle Antwort.

„KI-gestützte Systeme können bei der Erstellung von Testamenten helfen, indem sie vorformulierte Klauseln und rechtliche Hinweise bereitstellen. Doch die Technologie hat Grenzen“, erklärt Rechtsanwältin Corinna Ruppel, Inhaberin der Anwaltskanzlei CDR Legal. „Spielen emotionale oder familiäre Konflikte eine Rolle, sind KI-Tools oft überfordert. Sie berücksichtigen nicht die individuellen Umstände, die rechtliche Tragweite des Inhalts oder auch die steuerrechtlichen Konsequenzen.“

Ein Anwalt hingegen stellt gezielte Rückfragen und prüft verschiedene rechtliche Optionen, um den Willen des Erblassers vollständig zu erfassen. So wird sichergestellt, dass das Testament rechtssicher und wirksam ist.

„Ein Testament, das mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurde, muss denselben rechtlichen Anforderungen genügen wie ein handschriftlich verfasstes oder von einem Anwalt erstelltes Dokument“, betont Rechtsanwältin Corinna Ruppel. „Bei unklaren Formulierungen oder unvollständigen Angaben können solche Testamente leicht angreifbar werden – insbesondere bei Streitigkeiten um das Erbe.“

Liegt ein triftiger rechtlicher Grund vor, kann beispielsweise sogar eine Enterbung, die im Testament festgehalten wird, angefochten werden. Bestehen nämlich Zweifel an der Testierfähigkeit der Person oder ist der letzte Wille nicht klar formuliert, können das Ungültigkeitsgründe für das Testament sein.

CDR Legal empfiehlt daher, für eine abschließende Prüfung stets einen qualifizierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Nur so lassen sich offene Fragen klären und die Wünsche des Erblassers rechtssicher umsetzen.

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Die Kanzlei CDR Legal ist spezialisiert auf Bank-, Kapitalmarkt- und Erbrecht. Mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen unterstützt Frau Ruppel gemeinsam mit derzeit sieben Kolleginnen und Kollegen ihre Mandanten bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und anderen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dabei legt sie besonderen Wert auf eine persönliche anwaltliche Betreuung sowie Transparenz und eine vertrauensvolle Basis zum Mandanten. Als vollständig digitalisierte Kanzlei mit vier Standorten betreut CDR Legal Mandanten in ganz Deutschland professionell. Corinna Ruppel studierte in Deutschland und den USA. Sie war zwölf Jahre bei einem führenden deutschen Geldinstitut beschäftigt, bevor sie sich 2013 als Anwältin selbstständig machte.

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