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Pflichtteilentzug überträgt sich nicht auf Nachkommen

Pressemitteilung -

Pflichtteilentzug überträgt sich nicht auf Nachkommen

Erfolgreiche Klage im Erbrecht: Enkeltochter erhält Pflichtteil

Kürzlich vertrat die Kanzlei CDR Legal die Enkeltochter einer Erblasserin, die per Testament eine gemeinnützige Stelle als Alleinerben eingesetzt hatte. Da die Enkeltochter im Testament nicht berücksichtigt wurde, machte sie ihren Pflichtteilsanspruch geltend.

Dem bereits verstorbenen Vater der Mandantin war in dem Testament ausdrücklich auch der Pflichtteil entzogen worden. Dies sollte laut Testament auch für die Nachkommen des Vaters gelten.

Als gesetzlicher Erbe erster Ordnung hat die Enkeltochter als einzig überlebende Nachkommin jedoch einen eigenen Anspruch auf das Erbe (§ 1924 Abs. 3 BGB).

Rechtsanwältin Corinna Ruppel wendete sich zunächst an den Erben und forderte Auskunft über den Nachlass, einschließlich eines vollständigen Bestandsverzeichnisses und aller unentgeltlichen Zuwendungen der letzten zehn Jahre. Auch Informationen über eventuelle Schenkungen und Lebensversicherungen zugunsten Dritter sollten offengelegt werden. Begründet wurde der Anspruch damit, dass eine Pflichtteilentziehung der Mandantin nicht bestünde.

Der Erbe lehnte diese Aufforderung jedoch zunächst ab und verwies auf den Entzug des Pflichtteils. Weitere Schreiben der Kanzlei wurden ignoriert, sodass die Kanzlei CDR Legal Klage einreichte.

„Ein Grund für eine Pflichtteilentziehung in der Person der Klägerin [der Mandantin] besteht nicht, und wurde von der Erblasserin auch nicht aufgeführt. Zu unterscheiden ist hier zwischen der Enterbung und der Pflichtteilentziehung. Ein Pflichtteilentzug für ganze Stämme ist nicht zulässig. Da der Vater der Klägerin zum Zeitpunkt des Erbfalles nicht mehr lebte, steht der Klägerin ein eigenes Erbrecht nach § 1924 Abs. 3 BGB zu. Der Pflichtteilentzug müsste in ihrer Person liegen,“ erklärt Rechtsanwältin Corinna Ruppel.

Noch bevor der Fall vom Gericht entschieden wurde, stimmte die Gegenseite der Klage zu, sodass die Mandantin ihren Pflichtteilsanspruch in sechsstelliger Höhe erhält.

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Die Kanzlei CDR Legal ist spezialisiert auf Bank-, Kapitalmarkt- und Erbrecht. Mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen unterstützt Frau Ruppel gemeinsam mit derzeit sieben Kolleginnen und Kollegen ihre Mandanten bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und anderen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dabei legt sie besonderen Wert auf eine persönliche anwaltliche Betreuung sowie Transparenz und eine vertrauensvolle Basis zum Mandanten. Als vollständig digitalisierte Kanzlei mit vier Standorten betreut CDR Legal Mandanten in ganz Deutschland professionell. Corinna Ruppel studierte in Deutschland und den USA. Sie war zwölf Jahre bei einem führenden deutschen Geldinstitut beschäftigt, bevor sie sich 2013 als Anwältin selbstständig machte.

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