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AquaVentus fordert Anpassung des WindSeeG für Offshore-Wasserstoffproduktion
Kritik am Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) übte der Förderverein Aqua Ventus in einer Ende Dezember veröffentlichten Stellungnahme. Darin stellt die Initiative heraus, dass insbesondere kombinierte Anschlusskonzepte für Strom und Wasserstoff rechtlich ermöglicht werden müssten. Solche hybriden Lösungen seien zentral, um Offshore-Windstrom nicht nur ins Stromnetz einzuspeisen, sondern perspektivisch auch direkt für die Erzeugung von grünem Wasserstoff auf See zu nutzen, so Aqua Ventus. In der aktuell geltenden Fassung des WindSeeG seien derartige kombinierte Anschlüsse jedoch nicht vorgesehen.
Darüber hinaus fordert der Förderverein, ein verbindliches Ausbauziel für Offshore-Elektrolyseure gesetzlich zu verankern. Nur mit klaren Zielvorgaben und einer integrierten Flächenplanung lasse sich Planungssicherheit für Investoren und Projektentwickler schaffen. Zugleich wird betont, dass der regulatorische Rahmen technologieoffen ausgestaltet sein müsse, um unterschiedliche Konzepte der Wasserstofferzeugung und -anbindung zu ermöglichen.
Mit besonderer Dringlichkeit blickt die Initiative auf den Flächenentwicklungsplan, den das Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) derzeit entwickelt. So müsse das WindSeeG rechtzeitig angepasst werden, damit zentrale Potenziale für kombinierte Strom- und Wasserstoffanschlüsse auch im Flächenentwicklungsplan, also in den dafür geplanten Offshore-Zonen, nicht unberücksichtigt bleiben.
Vor diesem Hintergrund fordert die Initiative das BSH auf, mögliche gesetzliche Änderungen frühzeitig in seine Planungen einzubeziehen und entsprechende Optionen insbesondere für die Zonen 4 und 5 zu berücksichtigen. Voraussetzung dafür sei jedoch ein klares politisches Signal oder eine formale Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), um sicherzustellen, dass die Flächenentwicklungsplanung ab 2026 auch zukünftige Wasserstoffinfrastrukturen abbildet.