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BMWE startet Vorverfahren für Klimaschutzverträge
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das Vorverfahren für die CO₂-Differenzverträge in 2026 gestartet und damit den nächsten Schritt zur Vergaberunde der sogenannten Klimaschutzverträge eingeleitet.
Die Klimaschutzverträge gelten als zentrales Instrument der Bundesregierung, um die Energiewende hin zu einer klimaneutralen Produktion zu beschleunigen. Die Klimaschutzverträge sollen die Mehrkosten ausgleichen, die bei der Entwicklung und beim Betrieb von CO₂-armen Produktionsverfahren im Vergleich zu konventionellen Produktionsverfahren entstehen. Auch die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) soll durch dieses Förderinstrument künftig berücksichtigt werden.
Damit sollen sie Anreize schaffen, in neue Technologien zu investieren, deren Wirtschaftlichkeit bislang durch hohe Kosten und volatile Energiepreise erschwert ist. Gegenüber der ersten Runde der Klimaschutzverträge2024 sollen sie nun unbürokratischer, flexibler und technologieoffener sein und sich dadurch insbesondere an den Mittelstand richten.
Im Rahmen des Vorverfahrens können interessierte Unternehmen Projektskizzen einreichen und Informationen bereitstellen, die für die Ausgestaltung späterer Ausschreibungen relevant sind. Auf Basis dieser Rückmeldungen soll die Ausgestaltung der Klimaschutzverträge präzisiert und an die Bedürfnisseder Industrie angepasst werden.
Wie das BMWE betont, bietet das vorbereitende Verfahren den Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit und erleichtert die Vorbereitung auf das kommende Gebotsverfahren, das Mitte 2026 starten soll. Voraussetzung dafür ist, dass Mittel durch den Haushalt 2026 rechtzeitig bereitstehen.