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Bundeswirtschaftsministerium beteiligt sich an der Europäischen Wasserstoffbank
Die EU-Kommission hat die dritte Ausschreibungsrunde des Innovationsfonds zur Förderung von erneuerbarem und kohlenstoffarmem Wasserstoff eröffnet. Die Europäische Wasserstoffbank gleicht dabei die Differenz zwischen Produktionskosten und Marktpreis aus; die Förderhöhe wird über ein wettbewerbliches Bieterverfahren ermittelt. Zuschläge erhalten Anbieter, die den geringsten Förderbetrag pro Kilogramm Wasserstoff verlangen.
Deutschland beteiligt sich über den EU-Mechanismus „Ausschreibungen als Service“ an der IF25-Auktion und stellt 1,3 Mrd. Euro bereit. Ziel ist es, Abnehmer im deutschen Wasserstoff-Kernnetz effizient mit erneuerbarem Wasserstoff zu versorgen und Investitionsanreize für eine grenzüberschreitende Pipeline-Infrastruktur zu schaffen. Der im Rahmen des deutschen Förderfensters produzierte Wasserstoff muss in die Pipeline „Danish Hydrogen Backbone 1“ eingespeist und anschließend an deutsche Kernnetz-Abnehmer geliefert werden.
Der Mechanismus ermöglicht es Mitgliedstaaten, zusätzliche Projekte zu fördern, die im Innovationsfonds zwar förderfähig, aber nicht mehr budgetierbar sind – ohne eigene nationale Ausschreibung. Voraussetzung ist, dass Projektentwickler die Nutzung dieses Instruments in ihrem Gebot angeben.