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Dritte Wasserstoff-Auktion nun auch für kohlenstoffarmen Wasserstoff
Die Europäische Kommission hat den Entwurf der Geschäftsbedingungen (Terms & Conditions) für die dritte Auktionsrunde der European Hydrogen Bank (EHB) veröffentlicht. Bis Mitte September haben interessierte Parteien die Möglichkeit, ihre Anmerkungen dazu einzureichen. Der Entwurf ist auf der Website der Generaldirektion für Klimapolitik (Directorate-General for Climate Action) abrufbar.
Auch kohlenstoffarmer Wasserstoff förderfähig
Die dritte Auktionsrunde folgt auf die viel beachteten ersten beiden Durchgänge eines zentralen Fördermechanismus, mit dem die EU den Markthochlauf von erneuerbarem Wasserstoff beschleunigen will. Laut Entwurf plant die Kommission einige Anpassungen im Verfahren: So soll nun auch kohlenstoffarmer Wasserstoff gefördert werden, der nicht den strengen RFNBO-Kriterien entspricht. Gemäß der kürzlich von der EU verabschiedeten Definition muss die Produktion von kohlenstoffarmem Wasserstoff mindestens 70 % weniger Treibhausgasemissionen verursachen als die Nutzung fossiler Brennstoffe.
Förderung auf drei Bereiche aufgeteilt
In der vergangenen Auktionsrunde, bei der auch zwei deutsche Projekte zum Zug kamen, standen ebenfalls 1 Milliarde Euro zur Ausschüttung bereit. Der aktuelle Entwurf sieht eine Förderung in Höhe von 1,1 Milliarden Euro aus Mitteln des Europäischen Emissionshandels (ETS) vor, aufgeteilt auf drei Themenbereiche: 400 Millionen Euro sollen Projekten zur Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff oder Wasserstoff nach RFNBO-Kriterien zukommen. Weitere 400 Millionen Euro sind ausschließlich Projekten vorbehalten, die Wasserstoff gemäß den RFNBO-Kriterien produzieren. 200 Millionen Euro sind für Projekte zur Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff und RFNBO-Wasserstoff in der Schifffahrt vorgesehen.
Ausschreibung im Herbst erwartet
Die Förderung erfolgt in Form einer festen Prämie pro Kilogramm erzeugtem Wasserstoff über einen Zeitraum von zehn Jahren. Der Höchstpreis für die Prämie wurde auf 4 Euro pro Kilogramm (4,58 USD) festgelegt. Anmerkungen zum Entwurf können über das offizielle EU-Portal eingereicht werden. Der finale Ausschreibungsstart ist für Herbst 2025 vorgesehen.