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Ohne Weiterbildung in den Praxen kann die ambulante Versorgung nicht aufrecht erhalten werden.
Ohne Weiterbildung in den Praxen kann die ambulante Versorgung nicht aufrecht erhalten werden.

Pressemitteilung -

Daumen hoch - Marburger Bund plädiert für ärztliche Weiterbildung in Praxen

Mit 8.000 bis 9.000 Köpfen pro Jahr beziffert das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) den Nachbesetzungsbedarf bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten bis 2030. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Generationswechsels bei gleichzeitig sinkender Nachrückerzahl spitzt sich die Lage zu. Ein Baustein, um die Versorgung in einem zunehmend stärker geforderten ambulanten Sektor auf hohem Niveau halten zu können, sind deutlich verbesserte Rahmenbedingungen für die Weiterbildung von angehenden Medizinern in Arztpraxen.

„Schon heute haben Kliniken Schwierigkeiten, jungen Ärzten im Rahmen der Ausbildung in ausreichendem Maße alle erforderlichen Methoden und Verfahren anzubieten, die für die Tätigkeit in der Praxis eines niedergelassenen Magen-Darm-Arztes benötigt werden“, erklärt Dr. Petra Jessen vom Berufsverband bng. „Magen-Darm-Ärzte sind, wie viele andere Fachgruppen auch, in hohem Maße motiviert, junge Kolleginnen und Kollegen in ihre Praxen aufzunehmen und auszubilden. Aber es wird uns schwer gemacht, tatsächlich Weiterbildungsstellen zur Verfügung zu stellen. Wir müssen die Gehälter für die Auszubildenden selbst aufbringen und können nicht einmal den von den jungen Ärzten zusätzlich erbrachten Anteil zur Versorgung von Kassenpatienten in Rechnung stellen, weil wir unseren Umsatz nicht steigern dürfen.“

Dass das so nicht weitergehen kann, hat auch der Verband der Krankenhausärzte Marburger Bund erkannt und vor wenigen Tagen in einem Positionspapier vermehrte intersektorale Verbundweiterbildungen angemahnt. Die entstehenden Kosten müssen, so die berechtigte Forderung, separat und extrabudgetär aus Steuermitteln aufgebracht werden. Konkret könne dies in Form einer Grundpauschale für Weiterbildungsstätten umgesetzt werden sowie mit einem Zuschlag in den Vergütungssystemen für Krankenhäuser und für ambulante Einrichtungen für Prozeduren oder Eingriffe, die von Weiterzubildenden durchgeführt werden.

„Es ist sehr erfreulich und dringend vonnöten, dass Kliniker und Niedergelassene gemeinsam an einem Strang ziehen, um die Verbesserung der Weiterbildung für die ambulante Versorgung voran zu treiben“, so Dr. Jessen. „Ohne Investitionen seitens der Gesellschaft wird diese Aufgabe aber nicht zu stemmen sein.“

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Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.

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