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[Stickstoff-Ausstoß in der Landwirtschaft] Greenpeace-Stellungnahme zum heutigen Gerichtsurteil in den Niederlanden
Stellungnahme
Hamburg, Den Haag, 22.01.2025 -
Zugunsten strengerer Umweltauflagen für die niederländische Landwirtschaft hat heute das nationale Zivilgericht in Den Haag entschieden. Um die umweltschädlichen Stickstoffemissionen zu verringern, hatte die Umweltschutzorganisation Greenpeace den niederländischen Staat verklagt. Hierzulande ist erst kürzlich eine gesetzliche Neuordnung gescheitert, die eine umweltverträgliche Bewirtschaftung mit gezielter Düngung gefördert hätte. Greenpeace-Agrarexpertin Christiane Huxdorff sieht in den Lobbys den Grund dafür, dass die Politik für den Umweltschutz dringend notwendige Maßnahmen in Deutschland verzögert und Landwirt:innen keine Planungssicherheit gibt:
“Das Urteil in den Niederlanden sorgt dort endlich für Klarheit. Der niederländische Staat hatte es immer wieder versäumt, Landwirt:innen zu unterstützen, ihre Erträge zu sichern und gleichzeitig die Natur ausreichend zu schützen.
Landwirt:innen müssen wissen, welche Anforderungen und Auflagen auf sie zukommen, damit sie nachhaltig wirtschaften können. Dies gilt auch für Deutschland. Der Bundesregierung ist es nicht gelungen, die Novelle gegen den Widerstand der unionsgeführten Länder durchzusetzen und so zeitnah Stickstoff- und Phosphorüberschüsse in der Landwirtschaft zu verringern. Denn die sogenannte Stoffstrombilanz-Verordnung ist eine verursachergerechte Lösung, von der Landwirt:innen profitieren, die sich um eine umweltverträgliche Bewirtschaftung mit gezieltem Nährstoffeinsatz bemühen.
Die Rechnung für eine Lobbypolitik, die den Verschmutzern zugute kommt, geht letztlich an uns alle: Eine Überdüngung stellt eine Belastung für Böden und Gewässer dar und vernichtet wichtige natürliche Ressourcen. Der Nährstoffüberschuss findet sich auch im Grundwasser wieder. Wenn die Wasserwerke deshalb das Trinkwasser teuer aufbereiten müssen, erhöht das den Preis für alle Verbraucher:innen.”
Rückfragen an Landwirtschaftsexpertin Christiane Huxdorff unter Tel. 0171-6035529.
Anmerkung: Das Urteil verpflichtet die niederländische Regierung dazu, dafür zu sorgen, dass mindestens die Hälfte der am stärksten gefährdeten Lebensräume des Landes bis 2030 unter die schädlichen Stickstoffgrenzwerte fallen. Für die restliche Natur (der sogenannten orangen Liste) gilt, dass bis Ende 2030 90 Prozent von ihr unter diese Grenze gesenkt werden müssen. Die Regierung hat eigene Zielsetzungen festgelegt, die ebenfalls im Gesetz verankert sind. Bis 2025 sollen 40 % und bis 2030 50 % aller stickstoffempfindlichen Naturgebiete vor übermäßiger Stickstoffeinwirkung geschützt werden.