Pressemitteilung -
Organisationen vor Einschüchterungsklagen schützen
Greenpeace-Gutachten fordert von Bundesregierung wirksame Umsetzung der Anti-Slapp-Richtlinie
Hamburg, 4. 6. 2025 – Die Bundesregierung kann die Anti-Slapp-Richtlinie der EU mit konkreteren rechtlichen Maßnahmen umsetzen, als es ihr Handlungsauftrag vorsieht, um Einschüchterungsklagen zukünftig wirksam zu verhindern. Das geht aus einem neuen Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace hervor. Die EU-Richtlinie soll Organisationen und andere zivilgesellschaftliche Akteure, die sich kritisch äußern, vor strategischen Slapp-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) schützen. Die Umweltschützer:innen fordern die Bundesregierung auf, die Richtlinie zügig und über die Mindestvorgaben hinaus in deutsches Recht zu übertragen. „Die EU hat die Gefahr dieser Einschüchterungsklagen für die demokratische Öffentlichkeit erkannt”, sagt Baro Vicenta Ra Gabbert, Juristin und Greenpeace-Sprecherin für sozial-ökologische Gerechtigkeit. „Jetzt liegt es an der Bundesregierung, der Richtlinie Taten folgen zu lassen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss wirksam vor Rechtsmissbrauch geschützt werden.“
Das von der Kanzlei LST Schuhmacher & Partner im Auftrag von Greenpeace Deutschland erstellte Gutachten schlägt wirksame Maßnahmen vor, um Betroffene vor Slapp-Klagen zu schützen. Dazu gehört ein beschleunigtes Verfahren zur schnellen Abweisung unbegründeter Klagen, angelehnt an das Prozesskostenhilfe-Verfahren, mit klaren Fristen und spezialisierten Kammern. Zudem soll eine Regelung Dritten wie anderen NGOs ermöglichen, die Beklagten juristisch zu unterstützen. „Unrechtmäßig Angeklagte müssen Verfahren frühzeitig stoppen können. Außerdem sollen Opfer von Slapps Unterstützung von anderen Organisationen bekommen können. Nur so können sie sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren: das Aufdecken von Umweltverbrechen und die Aufklärung der Öffentlichkeit“, sagt Gabbert.
Slapp-Klage von Energy Transfer gegen Greenpeace USA und Greenpeace International
Ein aktuelles Beispiel für ein solches missbräuchliches Verfahren ist die Klage des Ölkonzerns Energy Transfer gegen Greenpeace USA und Greenpeace International in North Dakota. Im März 2025 verurteilte eine US-Jury in erster Instanz Greenpeace USA und Greenpeace International zu einem Schadensersatz von 660 Millionen US-Dollar. Das endgültige Urteil steht noch aus. Der Fall zeigt, wie Slapp-Klagen genutzt werden, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Greenpeace hat in den Niederlanden auf Grundlage der EU-Richtlinie inzwischen eine Gegenklage eingereicht – es ist der erste Fall, in dem sich eine Organisation mithilfe der neuen Richtlinie wehrt. Auch Greenpeace Rumänien ist von einer Slapp-Klage betroffen: Am 16. Mai 2025 wurde öffentlich, dass das staatlich kontrollierte Energieunternehmen Romgaz Klage eingereicht hat. Ziel dabei ist, die Organisation aufzulösen – eine ernsthafte Bedrohung für öffentliche Teilhabe und Meinungsäußerung in Rumänien.
Achtung Redaktionen: Rückfragen an Baro Vicenta Ra Gabbert über Pressesprecherin Luisa Lamm, Tel. 0175-4193280 und luisa.lamm@greenpeace.org. Greenpeace-Pressestelle: Tel. 040/30618-340, presse@greenpeace.de, presseportal.greenpeace.de, www.greenpeace.de
Kategorien
Greenpeace-Pressestelle: Tel. 040/30618-340,
presse@greenpeace.de, presseportal.greenpeace.de