Einer heizte für alle
Damit wurde die Jahresabrechnung rechtlich anfechtbar
Aufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen bestimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt. Das führte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig wurde.(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 73 C 54/21)
Der Fall: