Unkorrekte Mieterhöhung
Schreiben war nicht ordnungsgemäß zugestellt worden
Wenn die Miete erhöht werden soll, dann muss das entsprechende Schreiben ordnungsgemäß zugestellt werden. Ein Vermieter in Baden-Württemberg hatte sich nicht an die Regularien gehalten und scheiterte deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS mit seinem Verlangen. (Amtsgericht Kirchheim/Teck, Aktenzeichen 2