Wohnrecht ablösen
BFH ging von vorweggenommenen Werbungskosten aus
Zahlt ein Immobilienerbe einen Geldbetrag an den Inhaber eines Wohnrechts, um dieses abzulösen und das Objekt wirtschaftlich nutzen zu können, so gilt das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als vorab entstandene Werbungskosten.(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 9/21)
Der Fall: Ein Grundstückseig