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  • Ein riesiges Kreuz

    Ein riesiges Kreuz

    Nachbarn mussten sieben Meter hohes Objekt nicht dul­den


    Zwar besitzen Wohnungseigentümer gewisse Freiheiten darüber, was sie in ihrem Gartenanteil aufstellen und was nicht. Aber die Grenze des Erlaubten ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS erreicht, wenn es sich dabei um ein riesiges Holzkreuz handelt.(Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 25 S 56/21)

  • Kaum sichtbar, aber geschützt

    Kaum sichtbar, aber geschützt

    Für ein Gebäudedenkmal galten weiter die Auflagen

    Selbst wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude so versteckt liegt, dass es von Passanten gar nicht gesehen werden kann, verliert es seinen besonderen Sta­tus nicht. Die Eigentümer müssen sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem an die Auflagen halten. (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Aktenzeichen 1 S 29/19

  • Bunt, bunter, am buntesten

    Bunt, bunter, am buntesten

    Rechtsfälle zum Thema Immobilien und Malerarbeiten


    Die Wandfarbe trägt viel zum Erscheinungsbild einer Immobilie bei. Das dürfte ein Grund dafür sein, warum Mieter und Eigentümer so häu­fig darüber ins Streiten kommen. Immer wieder ist umstritten, ob be­stimmte kräftige Farben noch erlaubt sind oder nicht. Auch Glitzer-Zu­gaben und Sternenhimmel an der Decke kommen vor Gericht zur Spra

  • Wer hat geschnitten?

    Wer hat geschnitten?

    Urheber einer Heckenstutzung war nicht auszumachen


    Beschneidet ein Grundstücksbesitzer unrechtmäßig die Thuja-Hecke eines Nachbarn, so ist er deswegen schadenersatzpflichtig. Doch was geschieht, wenn der Verantwortliche nicht ermittelt werden kann? So war es, nachdem der Heckenbesitzer aus dem Urlaub zurückgekommen war und den Beschnitt entdeckte. Er konnte den Nachbarn nicht zweifelsfr

  • Wohnrecht ablösen

    Wohnrecht ablösen

    BFH ging von vorweggenommenen Werbungskosten aus


    Zahlt ein Immobilienerbe einen Geldbetrag an den Inhaber eines Wohnrechts, um dieses abzulösen und das Objekt wirtschaftlich nutzen zu können, so gilt das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als vorab entstandene Werbungskosten.(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 9/21)

    Der Fall: Ein Grundstückseig

  • Ohne Zugang

    Ohne Zugang

    Erhebung von Beträgen für Verkehrsanlage scheidet aus


    Hat ein Grundstückseigentümer weder Zugang noch Zufahrt zu einer Straße, so kann die Gemeinde von ihm dafür auch nicht wiederkehrende Beiträge for­dern. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern die Fach­gerichtsbarkeit entschieden. (Verwaltungsgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 K 1019/21.KO)

    Der Fall:

  • Hoher Wasserverbrauch

    Hoher Wasserverbrauch

    Verkäufer eines Anwesens muss darüber aufklären


    Wenn der Verkäufer eines Hauses von einem Riss im Kanalrohr und damit ver­bundenen höheren (Ab-)Wasserkosten weiß, dann muss er dies nach Aus­kunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern dem Käufer zwingend mittei­len. Sonst macht er sich schadenersatzpflichtig.(Landgericht Köln, Aktenzeichen 7 O 26/21)

    Der Fall: Während d

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