Ein riesiges Kreuz
Nachbarn mussten sieben Meter hohes Objekt nicht dulden
Zwar besitzen Wohnungseigentümer gewisse Freiheiten darüber, was sie in ihrem Gartenanteil aufstellen und was nicht. Aber die Grenze des Erlaubten ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS erreicht, wenn es sich dabei um ein riesiges Holzkreuz handelt.(Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 25 S 56/21)