„Märchenerzähler“
Störung des Hausfriedens durch bestimmte Wortwahl
Mieter sollten innerhalb einer Hausgemeinschaft wenigstens die Grundregeln eines zivilisierten Umgangs beherzigen. Wenn sich jemand in der Wortwahl mehrfach deutlich vergreift, dann kann das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Kündigung rechtfertigen.(Amtsgericht Münster, Aktenzeichen 61 C 2676/21)
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