Umkämpftes Gutachten
Fiskus und Immobilieneigentümer stritten um Grundstückswert
Ein Sachverständigengutachten ist regelmäßig dann zum Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts geeignet, wenn es unter Beachtung der maßgebenden Vorschriften ordnungsgemäß erstellt wurde. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste finanzgerichtliche Instanz entschieden.(Bundesfinanzhof