Einzelner kann nicht klagen
Es ging um Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung in der WEG
Es kommt immer wieder vor, dass sich ein einzelner Eigentümer innerhalb einer Gemeinschaft an der vermeintlich zweckwidrigen Nutzung einer Nachbarswohnung stört. Doch seit der WEG-Reform kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in solchen Fällen nur noch die Gemeinschaft klagen.(Bundesgerichtshof, Akte