Mutter als Bewohnerin
Überlassung keine Nutzung „zu eigenen Wohnzwecken“
Wenn Eheleute ihre eigene Wohnung der Mutter unentgeltlich überlassen, dann liegt steuerrechtlich gesehen keine Nutzung „zu eigenen Wohnzwecken“ vor. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit entschieden.
(Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 14 K 1525/19E; der Bundesfinanzho