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Alle Meldungen

  • Weiterbau unzumutbar

    Weiterbau unzumutbar

    Mitglied einer WEG wollte Arbeiten am Objekt erzwingen

    Ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft hat zwar prinzipiell einen rechtlichen Anspruch auf die beschlossene und bereits begonnene Errichtung einer Wohnanlage. Wenn dies aber den anderen Eigentü­mern aus finanziellen Gründen unzumutbar ist, dann ist dieses Recht nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht durchs

  • Nicht auszuhalten

    Nicht auszuhalten


    Schmutz und Müll in Wohnanlagen führen immer wieder zu Prozessen

    Wer hätte nicht gerne ein sauberes Wohnumfeld, in dem er sich wohlfühlen kann. Leider ist das manchmal nicht der Fall. Immer wieder bereiten Schmutz und Verwahrlosung in Wohnanlagen Probleme, manchmal sogar nachhaltig. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS beleuchtet einige Streitfälle aus der Gerichtsbarkeit, in den

  • Sascha Matheis, Sprecher der Geschäftsleitung der LBS Landesbausparkasse Saar

    LBS Saar: Bauspardarlehen weiterhin sehr gefragt

    Die LBS Landesbausparkasse Saar blickt auf ein bewegtes Jahr zurück, in dem sich das Bausparen einmal mehr als stabiles Finanzierungsinstrument bewährt hat. Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen ist die Nachfrage nach zinsgünstigen Bauspardarlehen weiter stark gestiegen. Insbesondere durch die höheren Marktzinsen haben viele Kundinnen und Kunden von den attraktiven Konditionen ihrer Bausparvert

  • Haus verschmutzt

    Haus verschmutzt


    Bienenwachs vom Nachbargrundstück landete an der Fassade

    Ein junges Paar betrieb auf seinem Grundstück eine Hobby-Imkerei. Im Zuge dieser Beschäftigung erhitzten die beiden Bienenwachs in einem Druckbe­hälter und beim Öffnen spritzte eine meterhohe Fontäne in die Luft. Das heiße Wachs setzte sich breitflächig auf einem Neubau in der Nachbarschaft fest. Die Immobilie musste unter große

  • Mutter als Bewohnerin

    Mutter als Bewohnerin


    Überlassung keine Nutzung „zu eigenen Wohnzwecken“

    Wenn Eheleute ihre eigene Wohnung der Mutter unentgeltlich überlassen, dann liegt steuerrechtlich gesehen keine Nutzung „zu eigenen Wohn­zwecken“ vor. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit entschieden.
    (Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 14 K 1525/19E; der Bundesfinanzho

  • Was heißt „Wohnung“?

    Was heißt „Wohnung“?


    Es ging um die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes

    Wenn ein Kaufgegenstand in einem Vertrag als „Wohnung“ bezeichnet wird, dann beinhaltet dies noch nicht zwingend eine Beschaffenheitsgarantie für die baurechtliche Unbedenklichkeit. Auf diesen feinen Unterschied weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin.
    (Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 6 U 210/22)
    Der Fall:

  • Strandkorb und Spinne

    Strandkorb und Spinne


    Sie haben auf Gemeinschaftseigentum nichts zu suchen

    „Gemeinschaftseigentum“ trägt nicht ohne Grund diesen Namen. Auf derarti­gen Flächen ist innerhalb einer Wohnanlage besondere Rücksicht aufeinan­der zu nehmen. Deswegen verbietet es sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass ein Mitglied auf einer Gemeinschaftsfläche für Nachbarn einsehbar einen Strandkorb

  • v. l.: Erwin Bumberger, Gerhard Grebler, Marion Mai, Stefan Siebert

    LBS Süd gewinnt Marktanteile

    Geschäftsentwicklung 2024


    +++ Gutes Bausparneugeschäft stärkt Marktstellung +++ Finanzierungsgeschäft im Plus +++ Bauspardarlehen um knapp ein Drittel gestiegen +++ 7,8 Milliarden Euro für den Wohnungsbau +++ EZB-Aufsicht gestartet +++ Betriebsergebnis von rund 55 Millionen Euro
    Im vergangenen Jahr konnte die LBS Landesbausparkasse Süd ihr Bausparneugeschäft in einem herausfordernde

  • Förderung des Wohneigentums: Unter dem Strich nur wenig wert

    Förderung des Wohneigentums: Unter dem Strich nur wenig wert

    LBS Research: Um die Misere auf dem Wohnungsmarkt zu beheben, hat die Ampelregierung zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. Doch wem kommen diese eigentlich zugute? Die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums jedenfalls ist mehr Schein als Sein, wie eine neue Studie von empirica belegt.

  • Wohnen im Alter

    Wohnen im Alter


    Wenn Seniorinnen und Senioren vor Gericht um ihre Rechte streiten

    Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Spätestens mit dem Eintritt der „Boomer“ in den Ruhestand ist das für alle sichtbar. Nicht nur die Gesell­schaft, sondern auch die Rechtsprechung muss sich darauf einstellen, dass immer mehr Menschen altersbedingte Probleme haben – auch beim Wohnen.
    Der Infodienst Recht und

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