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KI und Recht: Chancen und Verantwortung für Unternehmen. // Tasting Talks #28
KI und Recht: Chancen und Verantwortung für Unternehmen. // Tasting Talks #28

Pressemitteilung -

KI und Recht: Chancen und Verantwortung für Unternehmen.

  • 28. Tasting Talk zum Thema "KI und Recht"
  • Maximilian Schmierer ist überzeugt, dass ChatGPT eine Gefahr für Google und Co. ist
  • Varinia Iber erklärt den rechtlichen Rahmen und geplante KI-Verordnungen

Zur Optimierung von Prozessen in Unternehmen, Online-Authentifizierungen im Internet oder in Form von Saug- und Staubsaugrobotern zur Bewältigung des Haushalts: Hard- und Softwarelösungen, die auf die Nutzung intelligenter Algorithmen zurückgreifen, sind in unserem Alltag längst angekommen. Spätestens durch ChatGPT ist das Thema der Künstlichen Intelligenz (KI) auch in den öffentlichen Diskurs vorgedrungen. Die möglichen Folgen werden seitdem emotional diskutiert.

Im 28. Tasting Talk beleuchten wir daher mit unseren Gästen die Herausforderungen, die mit dieser Technologie einhergehen und zeigen insbesondere auf, welche rechtlichen Hürden für Unternehmen zu meistern sind. Während KI viele neue Möglichkeiten für Fortschritt bietet, gilt es auch die möglichen Risiken zu berücksichtigen und ethische Grenzen zu diskutieren. Für unsere Zuschauer überwiegen dabei eindeutig die Chancen (80%). Lediglich 6% gaben an, dass für sie die Risiken überwiegen; 14% waren und sind sich wohl noch unsicher, wie sie die neue Technologie bewerten.

Die Impulsvorträge von Varinia Iber (Fachanwältin für IT-Recht bei Menold Bezler) und Maximilian Schmierer (Geschäftsführer bei der b.ReX GmbH) haben Licht ins Dunkel gebracht und das Thema umfassend eingeordnet. In einer spannenden Diskussion, wie gewohnt moderiert vom freien Medienjournalisten Dr. Jörn Krieger, wurden viele Themen besprochen und offene Fragen geklärt.

Die Aussagen der Experten im Überblick:

Maximilian Schmierer (Geschäftsführer bei der b.ReX GmbH) erklärte in seinem Kurzvortrag die Funktionsweisen von KI und zeigte, wie Applikationen wie ChatGPT fortschreitend dazulernen können. Dazu brach er direkt mit dem Irrglauben an „echte“ Intelligenz und verwies darauf, dass es eher eine „sehr fancy Form der Wahrscheinlichkeitsrechnung“ und eine „algorithmische Lösung“ sei, die „sehr viel manuelle Arbeit“ in der Entwicklung bedarf.

ChatGPT definiert er als „generative KI“ und sieht KI grundsätzlich als „neues Werkzeug für die Menschheit“, das diese „nicht ersetzen, sondern ergänzen“ soll. Besonders die Nutzung als Suchmaschine sieht er perspektivisch als zentral an und sagt mit Blick auf den Chatbot von OpenAI: „Ich bin relativ überzeugt, dass das eine Gefahr für Google und Co. ist.“ Auch wenn er zu bedenken gab, dass die Fehlerkultur bei vielen intelligenten Angeboten noch „sehr grausig“ sei.

Grundsätzlich schätzt er die möglichen Einsatzgebiete von Künstlicher Intelligenz aber als deutlich vielfältiger ein und hält für sein Unternehmen fest: „Wir suchen sinnvolle Anwendungsfälle für Künstliche Intelligenz“ und überlegen: „Wie kann man Prozesse optimieren?“. Angst, „dass KI die Weltherrschaft übernimmt“ hat er nicht – Vielmehr glaubt er an eine Veränderung des Arbeitsmarkts: „Nicht die KI wird die Jobs stehlen, sondern die Menschen, die KI nutzen können“.

Varinia Iber (Fachanwältin für IT-Recht bei Menold Bezler) beleuchtete das Thema der Künstlichen Intelligenz aus der rechtlichen Perspektive. Sie machte deutlich, dass die schnelle technische Entwicklung „eine Vielzahl an rechtlichen Fragen“ aufwirft, die es zu klären gilt. Besonders „ethische Fragen“ und Fragestellungen zu Datenschutz- und Urheberrechten gelte es zu klären. Denn: Es gäbe „kein spezielles Gesetzbuch für Künstliche Intelligenz“ und auch der Begriff sei „nicht gesetzlich definiert“.

In ihrem Vortrag zeigt sie viele verschiedene Problem- und Fragestellungen auf, die bei der Nutzung von KI und ChatGPT relevant sind. So können die automatisierte Erhebung und Verwendung von Daten und Informationen zum Beispiel „Rechte von Dritten verletzen“. Ebenso sei die Frage nach der Urheberschaft der automatisiert erstellten Texte zu klären – diese setze nämlich eine „persönliche, geistige Schöpfung voraus“. So unterschied sie klar zwischen der Nutzung von KI als Werkzeug und KI als Schöpfer.

Zum Abschluss ihres Impulsvortrags gab sie noch einen Ausblick auf „kommende Regulierungen von KI“. Als aktuelles Beispiel stellte sie die KI-Verordnung der Europäischen Union vor, die einen „weltweiten Standard für die Regulierung von der Entwicklung und Anwendung von KI“ formulieren soll. Diese unterscheide zwischen verschiedenen KI-Risikoklassen: „einfache KI“, „verbotene KI“ und „Hochrisiko-KI“. Die Einordnung einer Applikation in diese Kategorien entscheide über viele rechtliche Folgeregelungen. In der EU verboten werden unter anderen “Social-Scoring-Systeme”, wie sie bereits in China getestet wurden und Lösungen zur “biometrischen Echtzeit-Übertragung“.

Auch der 28. Tasting Talk endete mit einer Weinempfehlung von Gastgeber Florian Leiber. Diesmal wurde ein regionaler Weißburgunder aus Neustadt-Hambach in der Pfalz vorgestellt. Der Wein mit dem Namen „Im Kirschgarten“ entstammt dem Weingut Georg Naegele. Der Weißburgunder überzeugt durch komplexe Aromen einheimischer Früchte und einem Duft mit fruchtigen, nussigen und pflanzlichen Tönen sowie einer feinen Säure.

Die Aufzeichnung des 28. Tasting Talks finden Sie hier auf Abruf:

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Stefan Susbauer

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