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Kategorien: gesetzgebung

  • Wie geht es weiter mit dem Naturschutz in der Energiewende? KNE-Konferenz 2026

    Fachleute tauschten sich zu Fragen der naturverträglichen Energiewende aus
    Auf der KNE-Konferenz 2026 diskutierten mehr als 200 Fachleute über aktuelle und drängende Fragen rund um den Ausbau der erneuerbaren Energien und den damit verbundenen Belangen des Naturschutzes. Die Konferenz fand am 2. und 3. Juni in Berlin statt und bot Raum für Austausch, Information und Vernetzung.
    Wie lassen s

    Bühne mit Moderator und Gast und Auditorium auf der KNE-Konferenz 2026
  • KNE-Publikation: Der neue Rechtsrahmen von co-located Batteriespeichern

    Was ändert sich durch die Privilegierung für die Beachtung naturschutzrechtlicher Belange?
    Die Privilegierung von co-located Batteriespeichern im Baurecht erleichtert die Durchsetzungsfähigkeit des Vorhabens und beseitigt Rechtsunsicherheiten bei der Genehmigung. Die Pflicht zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit Umweltbericht entfällt. Dennoch muss sichergestellt werden, dass Batteriespeiche

    Solarpark mit Batteriespeichern
  • Presseeinladung: KNE-Konferenz am 2. und 3. Juni 2026 in Berlin

    Wie geht es weiter mit dem Naturschutz in der Energiewende?
    Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) lädt zur KNE-Konferenz 2026 nach Berlin ein
    Die politischen Weichen für die Energiewende werden neu gestellt. Doch was bedeuten aktuelle Gesetzesvorhaben für den Naturschutz? Welche Konflikte, Lösungen und neuen Ansätze zeichnen sich ab? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der K

    Key Visual der KNE-Konferenz 2026, Illustration von Erneuerbaren-Energien-Anlagen mit Landschaft
  • Ein neuer Baustein für die Umsetzung der RED III – es bleiben Fragen offen

    Das RED-III-Umsetzungsgesetz schafft einen Rechtsrahmen zur planerischen Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, in denen Onshore-Windenergieanlagen in beschleunigten Verfahren zugelassen werden. Es führt erhebliche Erleichterungen für die Zulassungsverfahren ein und schließt die Lücke, die durch das Außerkrafttreten der Notfallverordnung aufgerissen wurde. Es gibt jedoch auch Kritik.