Pressemitteilung -
Eignungsprüfungen der Fächer Designpädagogik, Musik und Sport
Viele (Teil-)Studiengänge an der Universität Vechta sind zulassungsfrei. Drei davon erfordern für eine Einschreibung allerdings eine Eignungsprüfung.
Auch im Fach Designpädagogik gehört dies zu den Voraussetzungen. Die Eignungsprüfung hier besteht aus drei einzusendenden Teilen: einer schriftlichen, einer entwerferisch-kreativen und einer künstlerisch-bildnerischen Aufgabe. Einreichungsschluss ist der 15. August: uni-vechta.de/designpaedagogik/bewerbung
Am 1. September bietet das Fach Musikwissenschaft seine zweite Eignungsprüfung in diesem Jahr an. Dazu gehört der Nachweis elementarer musiktheoretischer Grundlagen sowie ein musikpraktischer Teil, in dem die besondere künstlerische Befähigung an einem Instrument oder in Gesang nachgewiesen wird: uni-vechta.de/musik/studieninteressierte/eignungspruefung
Am 19. September findet ebenfalls die zweite Auflage der jährlichen Sporteignungsprüfung auf dem Sportcampus statt. Hierbei weisen angehende Studierende ihre besondere sportliche Befähigung nach: uni-vechta.de/sportwissenschaft-der-universitaet-vechta
Alle allgemeinen Infos zur Bewerbung und Einschreibung aller Studiengänge sind hier zu finden: https://www.uni-vechta.de/bewerbung-und-einschreibung