Pressemitteilung -
Nachteilsausgleich: Dr. Annegret Wehmeyer ist neue Ansprechperson an der Universität Vechta
Um für Studierende mit Handicap oder chronischen Erkrankungen Benachteiligungen bei Prüfungen individuell auszugleichen und Chancengleichheit zu erzielen, gibt es den sogenannten, gesetzlich verankerten Nachteilsausgleich. Der Senat bestellte am 11. Februar Dr. Annegret Wehmeyer als neue Ansprechperson an der Universität Vechta.
„Ein Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung bringt für die Betroffenen besondere organisatorische und strukturelle Herausforderungen und Belastungen mit sich, die sich nicht nur aus der gesundheitlichen Beeinträchtigung, sondern möglicherweise auch aus den Rahmenbedingungen des Studienalltags selbst ergeben“, so Wehmeyer. Hier setzte der Nachteilsausgleich an. Er sei „kein Privileg, sondern ein rechtlich verankerter Anspruch, der das Ziel hat, chancengerechte Bedingungen zu schaffen. Alle Studierenden sollen die Möglichkeit haben, das Studium unabhängig von gesundheitlichen Voraussetzungen erfolgreich abschließen zu können“, fasst es die promovierte Ärztin und Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Universität Vechta zusammen. Dabei gehe es nicht darum, Prüfungen leichter zu machen, sondern die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Studierende ihre Kenntnisse unter vergleichbaren Bedingungen nachweisen können. Aber auch die Arbeit der Lehrenden müsse mitgedacht werden, so Wehmeyer
Ihre Tätigkeit nehme sie als individuell und vertraulich beratende sowie koordinierende – „manchmal vielleicht auch als vermittelnde“ – Anlaufstelle für Studierende, Lehrende und Prüfungsausschüsse wahr. Erstes Ziel sei es nun, die Zuständigkeiten und die bestehenden Verfahren rund um den Nachteilsausgleich transparent zu kommunizieren. Auch könnten bestehenden Abläufe nach Möglichkeit durch digitale Prozesse sicher abgebildet werden. „Bei Bedarf sollten Hilfesuchende sich nicht erst durch seitenlange Dokumente klicken müssen, sondern auf den ersten Blick die Möglichkeiten aufgezeigt bekommen.“
Langfristig möchte Wehmeyer dazu beitragen, den Nachteilsausgleich „als ganz selbstverständlichen Bestandteil des Qualitätsanspruchs der Universität Vechta zu etablieren. Allen Studierenden soll – unabhängig von ihren gesundheitlichen Voraussetzungen – die Möglichkeit gegeben werden, erfolgreich und mit Freude ihr Studium in Vechta abschließen zu können.“
Annegret Wehmeyer ist promovierte Ärztin und arbeitet bereits seit 10 Jahren an der Universität Vechta als Lehrkraft für besondere Aufgaben. Sie unterrichtet Studierende der Gerontologie in medizinischen Fächern wie Geriatrie, Gerontopsychiatrie sowie Gesundheitsförderung, Prävention und Public Health.
Kontakt und weitere Informationen: https://www.uni-vechta.de/studium/studienorientierung/studium-mit-handicap
Wie kann ein Nachteilsausgleich aussehen?
Über die Maßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach individueller Begutachtung auf Grundlage eines fachärztlichen Attests. Mögliche nachteilsausgleichende Maßnahmen können z.B. eine Verlängerte Bearbeitungszeit von Hausarbeiten, mehr Zeit/Pausen bei Prüfungen oder die Nutzung technischer Hilfsmittel sein.