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Bei der Urkundenübergabe zum Ruhestand im September 2022 (v.l.): Prof.in Dr.in Verena Pietzner, Präsidentin der Universität Vechta, Prof.in Dr.in Gabriele Nellissen und Tanja Jürgens, Geschäftsführerin der Fakultät I
Bei der Urkundenübergabe zum Ruhestand im September 2022 (v.l.): Prof.in Dr.in Verena Pietzner, Präsidentin der Universität Vechta, Prof.in Dr.in Gabriele Nellissen und Tanja Jürgens, Geschäftsführerin der Fakultät I

Pressemitteilung -

Professorin Dr. iur. Gabriele Nellissen geht in den Ruhestand

1987 startete sie an der Katholischen Fachhochschule Norddeutschland als Wissenschaftliche Mitarbeiterin. Zwischenzeitlich auf eine Professorenstelle an der Institution berufen und nach deren Schließung im Jahr 2005 an die Hochschule und spätere Universität Vechta versetzt, geht Gabrielle Nellissen nun Ende September in den Ruhestand. Ihre Arbeit legt die Professorin für „Recht der Sozialen Dienstleistungen“ aber nicht vollkommen nieder.

Sich selbst bezeichnet Gabriele Nellissen als „kein Hochschulgewächs“. „Ich komme aus der Anwaltstätigkeit“, sagt sie. Genauer gesagt ist ihr Fachgebiet das „Sozialrecht, einschließlich der sich häufig damit überlappenden Gebieten des Familien-, Straf- und Betreuungsrechts.“ Das Sozialrecht sei „letztlich nichts Anderes als die gesetzgeberische Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips“, dessen Aufgabe es sei, Herstellung und Verwirklichung von sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit zu ermöglichen. „Das Reizvolle am Sozialrecht ist, dass es fast alle Lebensbereiche und fast jede Person betrifft“, umschreibt sie das Besondere des Fachs für sie persönlich. Und genau dieses Interesse am Rechtsbereich bei Studierenden zu wecken, habe ihr Freude bereitet. Problematisch sah Gabriele Nellissen dabei aber die umzusetzende Umstellung der Diplom-Studiengänge auf das Bachelor- und Master-Prinzip. Die bundesweit vorgeschriebene, „starre Verschulung der Lehre auf sich immer wiederholende Module ließen keine Möglichkeiten mehr, auch mal aktuelle rechtliche Bereiche in die Lehre aufzunehmen“, sagt die Professorin. Überhaupt habe die „mit der Bachelorisierung einhergehende Verschulung das Studienverhalten der Studierenden stark beeinflusst. Zeit und Muße für ein ,Studium generale‘ oder den Blick über den Tellerrand“ seien nicht mehr vorhanden gewesen. Genau dieses „offen-für-Neues-sein“ behielt sich die Juraprofessorin des Fachs Soziale Arbeit aber selbst bei: Engagiert hat sie sich unter anderem seit dessen Gründung 2005 im Institut für Gerontologie (IfG) – zuletzt als stellvertretende Direktorin und im Institutsrat. „Angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland, spielen Fragen des Alterns und des Umgangs mit älteren Menschen eine immer größere Rolle“, meint die Juristin. „Nimmt man die Digitalisierung mit ihrem Potential im Hinblick auf Verbesserung von Lebensbedingungen von Menschen und damit auch von älteren Menschen hinzu, hat das Fach aus meiner Sicht eine große Bedeutung für die Frage, wie Menschen im Alter leben werden und auch können.“ Ebenso stünde im Fokus, wie Selbstbestimmung im Alter so lang wie möglich erhalten werden kann.

Darüber hinaus agierte Gabriele Nellissen auch in der akademischen Selbstverwaltung: „Ich war lange Jahre Mitglied sowohl im Prüfungsausschuss Soziale Dienstleistungen als auch im entsprechenden Ausschuss des Masters Soziale Arbeit, später dann in beiden Gremien als stellvertretende Vorsitzende.“ Mit der früher an der Uni Vechta tätigen Professorin Dr. Elke Kalbe habe sie die Einrichtung der Ethikkommission – die auf Wunsch ethische Aspekte von Forschungs- und Versuchsprojekten an der Universität Vechta prüft, dazu berät und bewertet – initiiert. Deren stellvertretende Vorsitzende sei sie gewesen. „Als die Uni noch in Institute gegliedert war, war ich Mitglied des Institutsrats der entsprechenden Einrichtung. Zeitweilig war ich auch Mitglied im Senat.“

Doch den Bezug zur Jura-Praxis habe sie niemals verloren. Sie habe sich immer gefreut, wenn sie auch von nichtwissenschaftlichen Kolleginnen und Kollegen positive Rückmeldungen auf ihre Arbeit erhalten habe. Und in ihrem Ruhestand werde sie – „zwar nur auf schmaler Flamme“ – auch in die Anwaltstätigkeit zurückkehren. Darüber hinaus plane sie ihre Autoren- beziehungsweise ihre Herausgeberschaft in mehreren Kommentaren des Sozialrechts weiter fortzuführen. Aber Freizeit und vor allem Familie stünden zukünftig im Mittelpunkt: „Ich möchte mich mehr um meine – demnächst – drei Enkel kümmern, mehr Reisen unternehmen und ein neues Ehrenamt als Lesepatin beginnen.“



Vita Univ.-Prof. Dr. iur. Gabriele Nellissen

  • 1973 - 1979 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Münster
  • 1979 1. jur. Staatsexamen am OLG Hamm
  • 1980 - 1982 Referendarzeit im OLG-Bezirk Oldenburg und an der Verwaltungshochschule in Speyer
  • 1982 2. jur. Staatsexamen in Hannover
  • 1982 Zulassung als Rechtsanwältin am LG Oldenburg
  • 1987 Berufung an die kath. Fachhochschule Norddeutschland, Abteilung Vechta, Fachbereich Soziale Arbeit
  • 1988 Fachanwältin für Sozialrecht
  • 2005 Promotion zum Dr. iur. Dissertationsthema: "Sozialraumorientierung im aktivierenden Sozialstaat- Eine wettbewerbs-, sozial- und verfassungsrechtliche Analyse"
  • seit dem Wintersemester 2005/06 Professorin für „Recht der sozialen Dienstleistungen“ an der Universität Vechta

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