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Universität Vechta auf Spitzenplatz bei Einwerbung von Mitteln für internationale Mobilität mit außeruniversitären Partnern

Pressemitteilung -

Universität Vechta auf Spitzenplatz bei Einwerbung von Mitteln für internationale Mobilität mit außeruniversitären Partnern

Die Universität Vechta hat sich auch 2022 wieder mit sehr großem Erfolg an der Beantragung von Mitteln aus dem Programm ERASMUS+ für Mobilität mit Partnerländern der Europäischen Union beteiligt. Für die „Leitaktion 1: Mobilität mit Partnerländern (KA 171)“ hat das International Office über 400.000 Euro eingeworben. Damit entfallen auf die Universität Vechta allein fast 20 % des für die Hochschulen aus Niedersachsen in diesem Jahr insgesamt bewilligten Budgets in Höhe von 2 Mio. Euro. Bundesweit ist die Universität Vechta auf Platz 20 von mehr als 110 antragstellenden Universitäten.

Universitätspräsidentin Prof.in Dr.in Verena Pietzner zeigte sich erfreut über diese Förderung und betonte, dass man mit den großen Universitäten im Land mithalten und im vorliegenden Einzelerfolg sogar noch übertreffen konnte. „Dieses basiert vor allem auf den langjährigen Kooperationen der Universität Vechta mit zahlreichen außereuropäischen Partnerinstitutionen“, so Professorin Pietzner.

In ihrer strategischen Hochschulentwicklungsplanung hat die Universität Vechta die Internationalisierung aller Bereiche als wichtiges Profilierungselement herausgestellt, um für Wissenschaftler*innen, Studierende sowie Mitarbeitende im Dienstleistungsbereich aus dem In- und Ausland attraktiv zu sein. Neben Forschung und Lehre gilt dies auch für die Rolle der Universität in der Region als „Hochschule in Verantwortung“. Das International Office der Universität Vechta informiert über die Austauschmöglichkeiten und Voraussetzungen für die Teilnahme am Austauschmöglichkeiten und Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm. Die EU-Förderung „Mobilität mit Partnerländern“ bietet deutschen Hochschulen die Möglichkeit von akademischem Austausch und Zusammenarbeit mit den Partnerländern. Sie umfasst Studierendenmobilität ebenso wie Mobilität des wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Personals zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken.

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