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Universitätspräsidentin Prof.in Dr.in Verena Pietzner unterzeichnet den Hochschulentwicklungsvertrag. Fotos: MWK/Behnush Martinez
Universitätspräsidentin Prof.in Dr.in Verena Pietzner unterzeichnet den Hochschulentwicklungsvertrag. Fotos: MWK/Behnush Martinez

Pressemitteilung -

Universität Vechta unterzeichnet zusammen mit dem Land und anderen staatlichen Hochschulen Niedersachsens den Hochschulentwicklungsvertrag 2024 bis 2029

Niedersachsen stellt mit dem neuen Hochschulentwicklungsvertrag die Weichen für die Zukunft seiner Hochschulen. Unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur garantiert das Land den 20 unterzeichnenden staatlichen Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis Ende 2029 und stärkt deren Autonomie in wichtigen Bereichen. Der Vertrag löst die Vereinbarung von 2013 ab, die zwischenzeitlich zweimal fortgeschrieben worden war. „Ein gutes Gesamtergebnis!“, fasst es Prof.in Dr.in Verena Pietzner, Präsidentin der Universität Vechta, zusammen.

Der Vertrag gliedert sich in fünf Kapitel, die verschiedene Aspekte der Hochschulentwicklung abdecken. Diese reichen von der Sicherstellung der Fachkräfteentwicklung über die Förderung von Forschung und Transfer bis hin zur Verbesserung der Hochschulorganisation und der finanziellen Entwicklung.

Vereinbart wurde eine Kostenübernahme für künftige Tarif- und Besoldungssteigerungen während der Vertragslaufzeit bis einschließlich 2029. Die Stabilisierung der Grundfinanzierung, also die konstante Kompensation beispielsweise von Gehältern, Energiekosten und Sachmitteln, gewährleistet verlässliche Rahmenbedingungen. Zudem greift die Einigung aktuelle gesellschaftliche Veränderungen und Herausforderungen wie die demografische und technologische Entwicklung und den Klimawandel auf. So stellt das Land unter anderem Mittel für die energetische Sanierung von Hochschulgebäuden bereit. „Dass das Land Bauvorhaben und Sanierung forciert ist sehr erfreulich“, äußert Pietzner. Ebenso, dass die Hochschulen laut unterzeichnetem Vertrag „auf ihre Globalhaushalte und die in eigener Verantwortung eingeworbenen zusätzlichen Drittmittel zählen“ können, „aber auch auf eine Flankierung durch die Fördermöglichkeiten des Programms „Zukunft.niedersachsen“, die das Land zur Verfügung stellt.“

Die Hochschulen können künftig leichter in eigener Verantwortung ihre Lehrangebote weiterentwickeln und neue Studiengänge aufbauen. Dabei werde „ein abgestuftes Verfahren, das die Balance zwischen Autonomie und Landesverantwortung wahrt“, laut Vertrag angestrebt: „je weniger dem Land bei einem Studiengang die Rolle des Hauptabnehmers der Absolventinnen und Absolventen zukommt oder öffentliche Daseinsvorsorge betroffen ist, desto stärker sollten die Planungs- und Gestaltungsrechte der Hochschulen ausgeprägt sein.“ Das Land wird sich folglich bei solchen Studiengängen mit besonderem Landesinteresse – dazu gehören unter anderem Lehramt und Soziale Arbeit – in der Gestaltung der Studiengänge und Kapazitäten in Kooperation mit den Hochschulen abstimmen, ansonsten jedoch auf die Eigenkoordination der Hochschulen setzen. „Das bedeutet für die Universität Vechta auf der einen Seite eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Ministerium z.B. bei den Lehramtsstudiengängen, auf der anderen Seite mehr Spielraum bei Studiengängen mit außerschulischem Berufsziel“, erläutert Pietzner. Gleichzeitig halte der Vertrag die Frage fest, ob Studiengänge wie Soziale Arbeit wegen des vorhandenen Bedarfs an Fachkräften auszubauen sind. Dies gelte es zu prüfen. Auch bei der Berufung von Professorinnen und Professoren erhalten die Hochschulen mehr Freiheiten. So werden Entscheidungsprozesse gestrafft.


Ministerpräsident Stephan Weil zu der getroffenen Einigung: „Gerade in herausfordernden Zeiten, wie wir sie aktuell erleben, haben Wissenschaft und Forschung eine enorme Bedeutung. Mit dem neuen Hochschulentwicklungsvertrag 2024 bis 2029 wird Niedersachsen als Wissenschaftsstandort international wettbewerbsfähiger. Unsere Hochschulen stehen finanziell auf stabilen Füßen, Entscheidungsprozesse werden verschlankt, Innovationen können leichter vorangetrieben werden. Herzlichen Dank allen Beteiligten.“

„Dieser Vertrag bildet die Grundlage für eine noch engere Verzahnung von Forschung, Lehre und Transfer. Durch eine verlässliche Finanzierung, gezielte Investitionen in die Infrastruktur sowie die Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit stärken wir die Innovationskraft unserer Hochschulen und erhalten sie als wichtige Impulsgeber für die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft“, so Wissenschaftsminister Falko Mohrs. „Ein gutes Beispiel für einen besseren Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die angewandte Praxis sind Reallabore, wo Forschende, Anwendende und Unternehmen gemeinsam konkrete Projekte auf ihre Praxistauglichkeit und Nachhaltigkeit testen.“

„Wir freuen uns und sind darüber hinaus sehr erleichtert, dass der neue Vertrag einige langersehnte Zusagen enthält. Allen voran ist hier die Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts bezüglich der Einrichtung, Aufhebung und Modifizierung von Studiengängen oder die Freigabepflicht von Professuren zu nennen, was eine deutliche Stärkung der Hochschulautonomie zur Folge hat. Ganz besonders die Zusage der Übernahme der Tarifsteigerungen ist für die Hochschulen existenziell und daher eine wirklich richtig gute Nachricht“, erklärt Susanne Menzel-Riedl, Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen. „Wir nehmen die zahlreichen Bemühenszusagen des Landes, unter anderem zu der Anhebung der W-Besoldung, der Möglichkeit der Übertragung Bauherreneigenschaft und weitere Aspekte positiv zur Kenntnis.“

Wissenschaftsminister Mohrs betont abschließend: „Der Hochschulentwicklungsvertrag ist kein Schlusspunkt, sondern die Fortsetzung des kontinuierlichen Dialogs und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Hochschulen. Gemeinsam gehen wir die aktuellen Herausforderungen an und stärken Niedersachsens Hochschulen als Impulsgeber für Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt.“


Der Vertrag ist hier einzusehen:

https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/hochschulen/hochschulpolitik/hochschulentwicklungsvertrag_und_zielvereinbarungen/hochschulentwicklungsvertrag-2024-2029-131463.html


Die unterzeichnenden Hochschulen sind:

  • Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
  • Technische Universität Braunschweig
  • Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
  • Technische Universität Clausthal
  • Hochschule Emden/Leer
  • Universität Göttingen
  • Universitätsmedizin Göttingen
  • Hochschule Hannover
  • Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
  • Medizinische Hochschule Hannover
  • Tierärztliche Hochschule Hannover
  • Universität Hannover
  • Universität Hildesheim
  • Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen
  • Universität Lüneburg
  • Universität Oldenburg
  • Hochschule Osnabrück
  • Universität Osnabrück
  • Universität Vechta
  • Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth

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