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Die vier Politiker während des Prozesses am Obersten Gerichtshof in Madrid 2018/2019
Die vier Politiker während des Prozesses am Obersten Gerichtshof in Madrid 2018/2019

Pressemitteilung -

Menschenrechtsausschuss der UNO stellt fest, dass Spanien die politischen Rechte katalanischer Politiker verletzt hat

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat am Mittwoch, 31.08.22, seine Entscheidung bekanntgegeben, dass Spanien „die politischen Rechte ehemaliger Mitglieder der Regierung und des Parlaments von Katalonien verletzt“ hat, indem es Angeklagte wegen ihrer Beteiligung am Unabhängigkeitsreferendum vom 01. Oktober 2017 von ihren öffentlichen Ämtern suspendiert hat, bevor sie 2019 deshalb verurteilt wurden.

Oriol Junqueras, ehemaliger Vizepräsident Kataloniens, und die drei ehemaligen Minister, Raül Romeva, Josep Rull und Jordi Turull waren bereits innerhalb ihrer Untersuchungshaft im Juli 2018 gemäß der Strafprozessordnung, die eine Suspendierung von Beamten nur dann zulässt, wenn sie wegen Rebellion angeklagt sind, von allen politischen Ämtern suspendiert worden. Dagegen hatten sie Beschwerde vor dem UN-Menschenrechtsausschuss eingelegt und die Verletzung ihrer Rechte nach Artikel 25 (Recht und Zugang zu öffentlichen Ämtern) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte reklamiert. 

Im Oktober 2019 wurden sie schließlich wegen Aufwiegelung verurteilt, einer Straftat, die im Gegensatz zur Rebellion kein Gewaltelement beinhaltet, und ihre Suspendierungen wurden aufgehoben.

In seiner Entscheidung nahm der Menschenrechtsausschuss zur Kenntnis, dass die vier Beschwerdeführer in ihren Bemühungen um die Unabhängigkeit die Öffentlichkeit aufgefordert hatten, sich strikt friedlich zu verhalten. Deshalb sei die Anklage gegen sie auf Rebellion, was ihre automatische Suspendierung vor der Verurteilung verursachte, nicht vorhersehbar gewesen und beruhe daher nicht auf objektiven Gründen, welche das Gesetz jedoch verlangt. Der Ausschuss bekräftigte, dass die Schutzmaßnahmen gegen die Einschränkung politischer Rechte strenger angewandt werden müssen, wenn diese Einschränkungen vor und nicht nach einer Verurteilung wegen einer Straftat erfolgen.

Der Ausschuss kommt daher zu dem Schluss, dass die ihm vorliegenden Informationen eine Verletzung von Artikel 25 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen darstellen.

Hélène Tigroudja, französisches Ausschussmitglied, erklärte dazu: "Die Entscheidung über die Suspendierung von Mandatsträgern sollte sich auf klare und vorhersehbare Gesetze stützen, mit nachvollziehbaren und objektiven Gründen für die Einschränkung der politischen Rechte, und sie muss auf der Grundlage einer individuellen Bewertung erfolgen. Ein solcher Ansatz und solche Sicherheitsvorkehrungen sind der beste Weg, um die Achtung der Institutionen zu gewährleisten und die Rechtsstaatlichkeit in einer demokratischen Gesellschaft zu fördern".

Mit dieser Entscheidung folgt der Ausschuss den Feststellungen anderer Gerichte und internationaler Gremien bei der Bewertung der Maßnahmen des spanischen Staates gegen Mitglieder der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung. Bereits 2019 wurde in den Beschlüssen der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung festgestellt, dass die Untersuchungshaft willkürlich war und gegen verschiedene Menschenrechte verstieß, darunter das Recht auf persönliche Freiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit.

In der Stellungnahme zu der Entscheidung wird darauf verwiesen, dass "der Vertragsstaat [also Spanien] verpflichtet ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Verletzungen in Zukunft zu verhindern". Weiterhin soll Spanien innerhalb von 180 Tagen Informationen über die Maßnahmen zur Verfügung stellen, die zur Umsetzung der Entscheidung ergriffen werden, und es wird aufgefordert, die Entscheidung zu veröffentlichen und sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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Stefan Loibl

Stefan Loibl

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