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Pressemitteilung

Gehle warnt: "Keine Erwartungen wecken, die sich im Versorgungsalltag nicht erfüllen lassen“

Kammerversammlung diskutiert über Reform der Notfallversorgung

Gehle warnt: „Keine Erwartungen wecken, die sich im Versorgungsalltag nicht erfüllen lassen“


Das Parlament der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundes zur Reform der Notfallversorgung, mit der eine qualitativ hochwertige, patientenzentrierte, sektorenübergreifend koordinierte und verlässlich erreichbare Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sichergestellt werden soll. Zugleich fordert die Kammerversammlung, dass die geplante Notfallreform praxistauglich ausgestaltet, eng mit bestehenden und bewährten Versorgungsstrukturen verzahnt und nicht durch zusätzliche, unzureichend integrierte Parallelstrukturen belastet wird. Vor dem Hintergrund bereits bestehender personeller und struktureller Engpässe im ambulanten wie stationären Bereich müssen Fehlanreize, Doppelstrukturen und zusätzliche Bürokratie vermieden werden, so das Votum der Kammer.

Eine Reform der Notfallversorgung könne aber nur dann Akzeptanz finden, wenn transparent erklärt werde, welche Versorgung in welcher Situation zur Verfügung steht und wo Grenzen bestehen, sagt Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle. „Die Reform wird eine spürbare Veränderung für alle bringen, die Notfallversorgung in Anspruch nehmen wollen. Es muss dabei allen klar sein, dass jeder eine angemessene Versorgung bekommt – aber er wird eben nicht aufgrund seiner Selbsteinschätzung in jedem Fall und auf der Stelle das Maximalprogramm abrufen können. Und wir erwarten als Ärzteschaft insbesondere von der Politik, dass sie ehrlich kommuniziert. Sie darf keine Erwartungen bei den Menschen wecken, die sich im Versorgungsalltag nicht erfüllen lassen.“

Entscheidend sei eine klare, verständliche und verbindliche Patientensteuerung. Patientinnen und Patienten müssten wissen, wann sie den Rettungsdienst, den ärztlichen Bereitschaftsdienst, eine Praxis oder eine Krankenhausnotaufnahme aufsuchen sollen. Digitale Ersteinschätzungsinstrumente könnten hierbei unterstützen. Eine nachhaltige Reform setze außerdem voraus, dass ambulante, stationäre, pflegerische und rettungsdienstliche Strukturen gemeinsam betrachtet werden. Ohne ausreichende Ressourcen, funktionierende digitale Vernetzung, gesicherte Anschlussversorgung und realistische politische Kommunikation drohten neue Parallelstrukturen, zusätzliche Bürokratie und weitere Fehlsteuerungen.

Die fachliche Expertise der Ärzteschaft ist nach Ansicht der ÄKWL für eine praxistaugliche Umsetzung der Notfallreform unverzichtbar. Daher müssten die Landesärztekammern und die Bundesärztekammer verbindlich an der weiteren Ausgestaltung der Notfallreform beteiligt werden. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat dafür bereits eine umfangreiche Stellungnahme zur Notfallreform erarbeitet. Auf dessen Basis hat die Kammerversammlung der ÄKWL nachfolgenden Forderungskatalog verbschiedet:

Klare Patientensteuerung und verständliche Zugangswege

Es bedarf eines einheitlichen, für die Bevölkerung nachvollziehbaren Zugangssystems mit klar geregelten Zuständigkeiten zwischen Rettungsdienst, vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst, ambulanter Regelversorgung und Krankenhausnotaufnahmen.

Konsequente Lenkung nicht dringlicher Behandlungsanlässe

Nicht-notfallmäßige und aufschiebbare Behandlungsanlässe müssen konsequent in die regulären ambulanten Versorgungsstrukturen gesteuert werden, damit Notfallstrukturen ausreichend Ressourcen für tatsächliche Notfälle vorhalten können.

Keine neuen Parallelstrukturen ohne gesicherte Ressourcen

Neue Versorgungsangebote dürfen nur geschaffen werden, wenn sie in bestehende Strukturen integriert, personell realistisch umsetzbar und finanziell sowie organisatorisch tragfähig sind. Ein flächendeckender kassenärztlicher 24/7-Fahrdienst wird kritisch bewertet, soweit dadurch ärztliche Ressourcen aus der Regelversorgung abgezogen würden.

Digitales Ersteinschätzungsinstrument nur mit ärztlicher Verantwortung und Evaluation

Ein digitales Ersteinschätzungsinstrument muss wissenschaftlich validiert, transparent, manipulationsresistent und patientensicher ausgestaltet werden. Es darf nicht allein als Zuweisungsinstrument dienen, sondern muss evidenzbasierte Handlungsempfehlungen, Möglichkeiten zur Selbsthilfe sowie eine ärztlich verantwortete Rückkopplung, etwa durch Rückruf oder telemedizinische Einschätzung, vorsehen. Für Kinder und Jugendliche sind eigenständig entwickelte und validierte Verfahren erforderlich.

Verbindliche Behandlungspfade und gesicherte Anschlussversorgung

Die Reform muss verbindliche Behandlungspfade mit eindeutig geregelten Zuständigkeiten schaffen. Dazu gehört eine gesicherte Anschlussversorgung, insbesondere durch zeitnahe haus- und fachärztliche Behandlungsmöglichkeiten, ohne die organisatorische Autonomie der vertragsärztlichen Terminvergabe zu beeinträchtigen.

Besondere Berücksichtigung der Kindernotfallversorgung

Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen muss eigenständig strukturell und fachlich berücksichtigt werden. Pädiatrische Notaufnahmen sind integraler Bestandteil von Kinder- und Jugendkliniken und dürfen nicht organisatorisch oder abrechnungstechnisch aus diesen herausgelöst werden. Sollte es zur Einrichtung kinder- und jugendmedizinischer integrierter Notfallzentren kommen, müssen diese eigenständig pädiatrisch geleitet sowie strukturell und baulich auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sein.

Stärkung interprofessioneller Zusammenarbeit

Pflegekräfte, Medizinische Fachangestellte und weitere Gesundheitsberufe müssen im Rahmen klar definierter Qualifikationen und rechtssicherer ärztlich verantworteter Delegation stärker eingebunden werden. Hierfür sind geeignete Weiterbildungsstrukturen und Kompetenzregelungen erforderlich.

Schutz des Rettungsdienstes als kritische Infrastruktur

Der Rettungsdienst ist als Bestandteil der Daseinsvorsorge und kritischen Infrastruktur zu schützen. Seine Kapazitäten dürfen nicht durch nicht dringliche Behandlungsanlässe fehlgebunden werden. Dafür braucht es eine klare Abgrenzung zwischen 112, 116117 und weiteren Versorgungsangeboten.

Gesundheitskompetenz und ehrliche Kommunikation gegenüber der Bevölkerung

Die Bevölkerung muss verständlich und kontinuierlich darüber informiert werden, was ein medizinischer Notfall ist, welche Versorgungsangebote in welchen Situationen zuständig sind und welche Grenzen die Notfallversorgung hat. Die Politik darf keine Erwartungen wecken, die im Versorgungsalltag nicht eingelöst werden können.

Patientenzentrierte Evaluation der Reform

Die Auswirkungen der Reform müssen insbesondere im Hinblick auf Verständlichkeit, Praktikabilität, Patientensicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung evaluiert werden.

Verbindliche Beteiligung der Ärzteschaft

Die Ärzteschaft ist auf Landes- und Bundesebene verbindlich in die weitere Ausgestaltung und Umsetzung der Notfallreform einzubeziehen. Die Landesärztekammern müssen als gesetzlich legitimierte Vertretungen der Ärztinnen und Ärzte stimmberechtigt in die relevanten Gremien eingebunden werden, insbesondere in erweiterte Landesausschüsse und Gemeinsame Landesgremien nach § 90a SGB V. Auch bei der Entwicklung digitaler Ersteinschätzungsinstrumente ist die organisierte Ärzteschaft frühzeitig und verbindlich zu beteiligen.

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