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Pressemitteilung

Gehle warnt vor dem Abbau ambulanter Versorgungsstrukturen zulasten der Patienten

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) warnt mit Blick auf die weiteren Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor zusätzlichen Belastungen für die ambulante medizinische Versorgung und fordert die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen durch Steuermittel. Nach aktuellen Berechnungen wächst die Finanzlücke der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2027 noch einmal um 3,5 Milliarden Euro auf 18,8 Milliarden Euro. Der bisher vom Bundeskabinett beschlossene Sparplan deckt davon jedoch nur 16,3 Milliarden Euro ab. Für mindestens weitere 2,5 Milliarden Euro fehlt damit bislang eine tragfähige Lösung.

„Dass die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung äußerst angespannt ist, steht außer Frage. Aber es wäre ein schwerer Fehler, diese Lücke nun durch weitere Eingriffe in gewachsene ambulante Versorgungsstrukturen schließen zu wollen“, erklärt Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der ÄKWL. „Vielmehr sollte ein Teil der versicherungsfremden Leistungen, die mit knapp 15 Milliarden von der GKV mitbezahlt werden, durch Steuermittel finanziert werden. Dann wären harte Einsparungen im GKV-System gar nicht nötig. Wer heute bei Praxen, Terminvermittlung und wohnortnaher Versorgung spart, riskiert morgen längere Wartezeiten, weniger Behandlungsangebote und mehr Druck auf die ohnehin belasteten Notaufnahmen und Krankenhäuser.“

Die Beitragssatzstabilität dürfe nicht einseitig zulasten derjenigen erreicht werden, die tagtäglich die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen. Gerade in Westfalen-Lippe sei die ambulante ärztliche Versorgung ein zentraler Pfeiler der Daseinsvorsorge — in den Städten ebenso wie im ländlichen Raum. Einschnitte, die Praxen wirtschaftlich unter Druck setzen, könnten unmittelbar Folgen für Personal, Terminangebote, Praxisnachfolgen und Investitionen in moderne Versorgungsformen haben.

„Wir brauchen Strukturreformen, die Versorgung verbessern und Ressourcen sinnvoll einsetzen. Was wir nicht brauchen, sind kurzfristige Sparmaßnahmen, die am Ende teurer werden, weil Patientinnen und Patienten nicht mehr rechtzeitig ambulant behandelt werden können“, so Gehle. Die ambulante Versorgung müsse gestärkt, nicht ausgedünnt werden. Dies gelte insbesondere für chronisch Kranke, ältere Menschen, Familien und Patientinnen und Patienten in Regionen, in denen die ärztliche Versorgung bereits heute unter Druck steht.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe fordert den Bundesgesetzgeber daher auf, im parlamentarischen Verfahren nachzubessern. Finanzielle Stabilisierung müsse mit Versorgungssicherheit zusammen gedacht werden. Dazu gehöre auch, gesamtgesellschaftliche Aufgaben verlässlich aus Steuermitteln zu finanzieren und die Versorgung nicht durch pauschale Kürzungen bei Praxen und Krankenhäusern zu gefährden.

„Ärztinnen und Ärzte sind bereit, notwendige Reformen konstruktiv mitzugestalten“, betont Gehle. „Aber die rote Linie ist erreicht, wenn Sparpolitik dazu führt, dass ambulante Strukturen abgebaut werden und Patientinnen und Patienten schlechteren Zugang zu medizinischer Hilfe haben. Unsere Patientenversorgung darf nicht sehenden Auges kaputtgespart werden.“

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