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Notfall-Einlieferung_iStock

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Notall Herzinfarkt.
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Zugehörige Meldungen

  • Herzinfarkt, Schlaganfall und andere Notfälle wie bösartige Herzrhythmusstörungen sind keine aufschiebbaren Krankheitsfälle und müssen sofort medizinisch versorgt werden (Foto: iStock).

    Bei Herzinfarkt-Warnzeichen immer sofort Notruf 112 absetzen

    Längere Feiertagsphase: Bei Herzinfarkt-Warnzeichen immer sofort Notruf 112 absetzen. Auch während der Festtage keine Scheu vor dem Notruf 112 bei Herzinfarkt-Symptomen wie Brustschmerzen in Kombination mit Atemnot. Wer zu lange zögert, riskiert Herzschwäche oder Herztod

  • Jede Minute zählt: Der Herzinfarkt und andere lebensbedrohliche Komplikationen wie bösartige Herzrhythmusstörungen oder Schlaganfall sind keine aufschiebbaren Krankheitsfälle, sondern erfordern eine sofortige notfallmedizinische Versorgung.

    Belastete Kliniken: Bei Herzinfarkt-Verdacht unbedingt Notruf 112

    Notfallmediziner warnen in Zeiten belasteter Kliniken: Bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall nicht zögern, sondern sofort den Notruf 112 für den Rettungsdienst absetzen. Eine notfallmedizinische Versorgung ist trotz der angespannten Lage in den Kliniken anzufordern.

  • Bei Verdacht auf Herzinfarkt zählt jede Minute!

    Risiko für plötzlichen Herztod: Wie können Warnzeichen bedrohten Menschen helfen?

    So unerwartet der vorzeitige plötzliche Herztod über Betroffene hereinbricht, so gehen ihm in den meisten Fällen Herzerkrankungen und andere Risikofaktoren voraus, die auf eine Gefährdung zumindest hindeuten. Deshalb ist der vorzeitige Herztod in aller Regel kein schicksalhaftes Ereignis, von dem es kein Entkommen gibt.