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Extrabudgetäre Vereinbarungen werden benötigt, um Versorgungslücken zu schließen.
Extrabudgetäre Vereinbarungen werden benötigt, um Versorgungslücken zu schließen.

Pressemitteilung -

Bundesrechnungshof verkennt die Lage - Extrabudgetäre Vereinbarungen sichern die Versorgung chronisch kranker Menschen

In seinem jüngsten Prüfbericht moniert der Bundesrechnungshof einen zunehmenden Anteil extrabudgetär vergüteter Leistungen in der ambulanten Versorgung. Seine Empfehlung: Künftig sollen nur noch Leistungen extrabudgetär vergütet werden, wenn dies nachweisbar zu einer Verbesserung der Versorgung führe.

„Dabei lässt der Bericht außer Acht, dass genau diese Forderung beispielsweise im Bereich der chronisch entzündlichen Darmerkrankungen in den entsprechenden Vereinbarungen mit den Krankenkassen explizit eingearbeitet ist“, betont der Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng), Dr. Ulrich Tappe. Es ist eine Tatsache, dass bestimmte Patientengruppen mit ihrem besonderen Betreuungsbedarf von der Regelversorgung nicht immer ausreichend erreicht werden. „Erfreulicherweise", so Dr. Tappe“, hat der Gesetzgeber mit der Möglichkeit der Vereinbarung besonderer Versorgungsverträge zwischen Ärzteverbänden und Krankenkassen im SGB V Mittel zur Verfügung gestellt, um hier gegenzusteuern."

Diese so genannten Selektivverträge sichern die frühzeitige Diagnose und schnelle Einleitung einer adäquaten Therapie, eine engmaschige, konsequente Therapieüberwachung sowie eine intensive Betreuung und Schulung durch speziell qualifiziertes Personal. Mit über die Regelversorgung hinaus gehenden Leistungen können Krankheitsschübe und Symptome viel besser kontrolliert werden. Dadurch werden Krankenhausaufenthalte vermieden, Arbeitsausfallzeiten reduziert und insgesamt die Teilhabe am Sozial- und Arbeitsleben deutlich verbessert.

Dr. Tappe: „Patienten mit chronischen Darmerkrankungen benötigen eine fundierte Unterstützung, damit sie mit guter Qualität an Alltags- und Berufsleben teilnehmen können. Extrabudgetäre Regelungen sind für sie unverzichtbar, weil sie eine Verbesserung ihrer Versorgung ermöglichen.“

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Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.

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