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Die Anpassung der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) lässt weiter auf sich warten
Die Anpassung der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) lässt weiter auf sich warten

Pressemitteilung -

Stagnation seit mehr als 25 Jahren: Auch privatärztliche Rechnungen müssen mit der Realität Schritt halten!

"Kein Privatpatient lässt sich von seinem Facharzt Medizin auf dem Niveau von 1996 bieten, aber wir Ärzte sollen uns für die Medizin von 2023 mit den Preisen von damals begnügen", konstatiert Dr. Ulrich Tappe, der Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). Dass dies vor dem Hintergrund von Innovationen, Qualitätsverbesserungen, Kostensteigerungen und Inflation auf Dauer nicht funktionieren kann, liegt auf der Hand.

Die Vergütung von Leistungen, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, wird in einer speziellen Gebührenordnung (GOÄ) verbindlich für alle Ärzte geregelt. In diesem von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Regelwerk sind die einzelnen ärztlichen Leistungen mit ihren Bewertungen verzeichnet. Die letzte Novellierung erfolgte zum 1. Januar 1996. Seither gibt es weder nennenswerte Anpassungen an die medizinische Entwicklung noch an die erheblichen Qualitätssteigerungen in vielen Bereichen, von den Kostensteigerungen ganz zu schweigen.

Die niedergelassenen Dermatologen haben jetzt als erster Berufsverband ihre Mitglieder dazu aufgerufen, anders als in der Vergangenheit, ab sofort alle Spielräume der GOÄ zu nutzen, um ihre Leistungen zu halbwegs adäquaten Preisen abzurechnen. Insbesondere gilt dies für Möglichkeiten einer begründeten Faktorensteigerung, je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand bis zum 3,5fachen des einfachen Gebührensatzes.

"Die Ärzteschaft bemüht sich seit Jahren, eine aktualisierte Version der GOÄ auf den Weg zu bringen. Dem Bundesgesundheitsministerium liegen ausgearbeitete Vorschläge vor. Obwohl Minister Lauterbach die Notwendigkeit der Überarbeitung zugesteht, sieht er - aus politischen Gründen darf man unterstellen - offenbar keinen Bedarf hier auch tatsächlich aktiv zu werden", sagt Dr. Tappe. "Als Magen-Darm-Ärzte können wir den Vorstoß unserer dermatologischen Kolleginnen und Kollegen nicht nur nachvollziehen, sondern wir unterstützen ihn nachhaltig und fordern unsere Verbandsmitglieder auf, ebenfalls alle gebotenen begründbaren Möglichkeiten der Faktorensteigerung zur Abrechnung anzuwenden."

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Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.

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Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.

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Holdergärten 13
89081 Ulm
Deutschland