Greenpeace-Rechtsgutachten: Bestehende Gesetze reichen nicht für ökologische EU-Verpflichtungen
Ein neues Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace zeigt: Die geltenden Gesetze zum Schutz der Natur in Deutschland reichen nicht aus, um die ökologischen Verpflichtungen nach EU-Recht zu erfüllen. Die 2024 beschlossene europäische Wiederherstellungsverordnung (WVO) verpflichtet Deutschland, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Doch eine nationale Regelung zur Umsetzung fehlt bislang.