Blog-Eintrag -
Smart Meter: Wer bekommt sie – und warum?
In letzter Zeit wurde viel über die Kosten eines intelligenten Messsystems (iMSys) diskutiert – vor allem, wenn es auf Kundenwunsch eingebaut wird. Warum zahlen manche Haushalte dafür und andere nicht? Das erklären wir in diesem Blogbeitrag.
Was ist ein Smart Meter?
Der Begriff „Smart Meter“ wird oft unterschiedlich verwendet. Im Grunde gibt es zwei Arten:
- Ein iMSys ist gesetzlich vorgeschrieben für Haushalte und Anlagen, bei denen es viel Strom zu überwachen gibt. Dazu gehören: Moderne Messeinrichtung (mME): Das ist ein digitaler Zähler, der Ihren Stromverbrauch anzeigt – ähnlich wie ein moderner Tacho im Auto. Er speichert Daten, überträgt sie aber nicht.
- Intelligentes Messsystem (iMSys): Dieses System geht einen Schritt weiter. Es überträgt die Verbrauchsdaten automatisch an den Netzbetreiber – so wie ein Fitness-Tracker, der Ihre Schritte direkt in eine App lädt.
Wer bekommt laut Gesetzgeber ein intelligentes Messsystem?
- Haushalte mit hohem Stromverbrauch: Mehr als 6.000 kWh pro Jahr (zum Beispiel Familien mit großem Haushalt oder Haushalte mit Elektroautos).
- Stromerzeuger mit mehr als 7 kW Leistung: Das betrifft vor allem Besitzer von größeren Solaranlagen.
- Steuerbare Geräte wie Wärmepumpen oder Batteriespeicher: Hier sorgt das iMSys für eine bessere Steuerung und Stabilität im Stromnetz.
Wer braucht kein iMSys?
Kleinere Haushalte, die unter 6.000 kWh im Jahr bleiben, erhalten eine moderne Messeinrichtung – also einen digitalen Zähler, der wie ein modernes Haushaltsgerät funktioniert. Hier sieht der Gesetzgeber keinen großen Vorteil durch die automatische Datenübertragung.
Ein Beispiel: Ein Single-Haushalt mit sparsamen Geräten und ohne Elektroauto fällt in diese Kategorie. Für diesen Haushalt genügt eine einfache, digitale Anzeige des Stromverbrauchs.
Warum kostet ein iMSys auf Wunsch extra?
Wer sich freiwillig ein iMSys einbauen lassen möchte, muss die Kosten selbst tragen. Der Grund:
- Zusätzliche Montagekosten entstehen, weil ein Techniker extra kommen muss.
- Mehrkosten für das Gerät, die nicht durch die üblichen Entgelte abgedeckt sind.
Kurz gesagt: Beim gesetzlich vorgeschriebenen Einbau übernimmt das Netz die Kosten. Beim freiwilligen Einbau zahlt der Kunde. Das verhindert, dass die Kosten auf alle Haushalte umgelegt werden.
Das ist wie beim Internetanschluss: Ein Standardanschluss ist oft in den monatlichen Gebühren enthalten. Wer jedoch ein Spezialkabel oder schnellere Technik wünscht, muss mit Extrakosten rechnen.
Wie weit ist der Rollout in Schleswig-Holstein?
Unser Tochterunternehmen SH Netz hat bereits rund 33.000 intelligente Messsysteme und 360.000 moderne Messeinrichtungen eingebaut. 2025 werden wir rund 13 Millionen Euro in die Modernisierung der Zählertechnik investieren. In den nächsten Jahren steigt diese Summe noch weiter an.
Wie geht es weiter?
Eine neue gesetzliche Regelung zu den Preisen ist geplant. Sie muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Sobald das passiert, prüfen wir die Änderungen und passen unsere Regelungen an.
Fazit
Der gesetzliche Einbau eines iMSys ist für betroffene Kunden kostenlos. Wer sich freiwillig dafür entscheidet, trägt die Kosten selbst. So bleibt das System fair und es wird verhindert, dass alle Haushalte höhere Netzentgelte zahlen müssen.