Türöffner muss sein
Er gehört zum Mindeststandard im modernen Mietshaus
Ein elektrischer Türöffner, der von den Wohnungen eines Mehrfamilienhauses aus bedient werden kann, ist nach heutigen Kriterien schlichtweg unverzichtbar. Der Eigentümer des Objekts muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für die Einhaltung dieses Mindeststandards Sorge tragen. (Verwaltungsgericht Frankfurt, Aktenz