Nur ein Nebenwohnsitz
Trotzdem ein Anspruch auf Untervermietung
Auch wenn jemand eine Immobilie lediglich als Nebenwohnsitz nutzt, kann er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung durch den Eigentümer haben.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 88/22)
Der Fall: Der Mieter einer aus beruflichen Gründen genutzten Dr