Mütter zählen hier nicht
Steuerlich gesehen keine „Selbstnutzung“ einer Wohnung
Eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung liegt nicht vor, wenn das Objekt vor der Veräußerung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wurde. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste fachgerichtliche Instanz entschieden.
(Bundesfinanzhof, Aktenzei